Drucksache - FB3/134/2015  

Betreff: Zustimmung der Stadtvertretung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Dirk Bierwerth
Federführend:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste Beteiligt:Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste
Bearbeiter/-in: Schwanz, Dana   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.01.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
150122_Stadtvertretung_Wehrführer PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestätigt gemäß § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz M-V den am 13.12.2014 durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam gewählten Wehrführer, Oberbrandmeister (OBM) Heiko Laß für die Amtszeit von sechs Jahren.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die 6-jährige Amtszeit des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Anklam, Hauptbrandmeister (HBM) Bernd Zahn, wäre erst 2018 abgelaufen. Aus gesundheitlichen Gründen entschloss sich Bernd Zahn zur vorzeitigen Aufgabe des Ehrenamtes.

Für die Neuwahl des Wehrführers stellten sich zwei Kandidaten, der OBM Heiko Laß und der OLM Holger Schadwill.

Die Wahlvorschläge wurden satzungs- und fristgemäß mit fünf Unterschriften von aktiven Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Anklam dem Bürgermeister übergeben.

 

Im Vorfeld der Wahl wurden die Wählbarkeitsvoraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 Brandschutzgesetz M-V durch den Bürgermeister geprüft. Es gab keine Beanstandungen.

Am 13.12.2014 wählte die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Anklam OBM Heiko Laß als ihren Wehrführer.

 

Die Wahl erfolgte im ersten Wahlgang mit 26 von 33 abgegebenen Stimmen. Holger Schadwill erhielt sechs Stimmen. Ein abgegebener Stimmzettel war ungültig.

 

Die Ernennung zum Ehrenbeamten und die Amtsübergabe sind für die Jahreshauptversammlung am 28.02.2015 vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150122_Stadtvertretung_Wehrführer (88 KB) PDF-Dokument (117 KB)