Auszug - Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Leipziger Allee, Demminer Straße, Pasewalker Straße und Umgebung"  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:00 Anlass: Sitzung
FB1/745/2015 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Leipziger Allee, Demminer Straße, Pasewalker Straße und Umgebung"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   

 

Frau Thurow bittet um Ergänzung der Beschlussvorlage. Das Stadtgebiet Greifswalder Straße wird in das Sanierungsgebiet aufgenommen. Der beigefügte Lageplan für das Teilgebiet 3 „Kurzer Steig“ wird gegen den Lageplan für das Teilgebiet 3 „Greifswalder Straße“ ausgetauscht. Unter Anlagen wird die Bezeichnung für Teilgebiet 3 „TB Kurzer Steig“ gestrichen und durch „TB Greifswalder Straße“ ersetzt.

 

Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement stellt folgende Anträge:

 

1. Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement stellt den Antrag, den Bereich Peendammbei der Feststellung des Sanierungsgebietes mit einzubeziehen.

2. Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement stellt den Antrag, dass die Vorlage FB1/745/2015 um die Aussage der Verwaltung ergänzt wird, dass bei Beschluss dieser Vorlage für die Stadt keine finanziellen Auswirkungen entstehen – außer im Rahmen der Städtebauförderung. Der Stadthaushalt wird nicht belastet.

 

Es folgt eine Debatte über die gestellten Anträge, sowie über die Aufnahme aller Teilgebiete. Frau Thurow und Herr Galander machen aber deutlich, dass es aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist und die Stadt im Zweifel haftbar gemacht werden kann.

Im Laufe der Diskussion stellt Herr Wachlin den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag 1 des Ausschusses ist hinfällig, da er bereits in der Ergänzung der Verwaltung enthalten ist.

Herr Brüsch lässt aber über den 2. Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen:

2

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

Anschließend wird über die durch die Verwaltung ergänzte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt gem. § 141 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen einzuleiten. Das Untersuchungsgebiet umfasst die in dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 – 3 beigefügten Lageplänen mit den Maßstäben  1 : 1000, 1 : 2500, 1 : 4000 ausgewiesenen Flächen. Diese Lagepläne werden Bestandteil des Beschlusses. 

 

  1. Die Stadtvertretung stimmt den in der Sachdarstellung beschriebenen vorläufigen Zielen und Zwecken der Sanierung zu.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1