Drucksache - CDU/028/2015  

Betreff: 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Steffen Gabe
Federführend:Fraktion CDU Beteiligt:Fraktion CDU
Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.01.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage - CDU/028/2015 - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012, zuletzt geändert durch die 2. Änderung der Hauptsatzung vom 05.06.2013 in der vorliegenden Form.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Frage, ob der Hauptausschuss der Hansestadt Anklam öffentlich oder nicht öffentlich tagt, wird in der Hauptsatzung geregelt. In ihrer derzeitigen Fassung enthält die Hauptsatzung der Hansestadt Anklam in § 5 Abs. 7 die Regelung, dass der Hauptausschuss nicht öffentlich tagt.

 

Die Sitzungen des Hauptausschusses sollen ebenso, wie die Sitzungen der Stadtvertretung und der anderen in § 6 Abs. 2 genannten Ausschüsse in einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil gegliedert werden.

 

Hierdurch erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über Entscheidungen des Hauptausschusses zu den Beschlussvorlagen direkt und ohne zeitliche Verzögerung zu informieren, soweit diese nicht wegen ihres Inhalts im nicht öffentliche Teil zu behandeln sind.

 

Der Grundsatz der Öffentlichkeit folgt aus dem Demokratiegebot des Grundgesetzes. Entscheidungen sollten nicht hinter verschlossenen Türen fallen, sondern in der Öffentlichkeit.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlagen:

Anlage:

 

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - CDU/028/2015 - 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012 (39 KB) PDF-Dokument (72 KB)