Drucksache - FB1/745/2015  

Betreff: Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Leipziger Allee, Demminer Straße, Pasewalker Straße und Umgebung"
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
14.01.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement      
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
22.01.2015 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2014_12_22_förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 1 Leipziger  
2014_12_22_förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 2 Pasewalker  
2014_12_22_förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 3 Kurzer Steig  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt gem. § 141 Abs. 3 BauGB vorbereitende Untersuchungen einzuleiten. Das Untersuchungsgebiet umfasst die in dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 – 3 beigefügten Lageplänen mit den Maßstäben  1 : 1000, 1 : 2500, 1 : 4000 ausgewiesenen Flächen. Diese Lagepläne werden Bestandteil des Beschlusses. 

 

  1. Die Stadtvertretung stimmt den in der Sachdarstellung beschriebenen vorläufigen Zielen und Zwecken der Sanierung zu.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Festlegung des Untersuchungsbereiches begründet sich in mehreren Faktoren:

 

  1. Die stadtstrukturelle Eigenart als Vorstadtbereiche, die maßgeblich in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts und im ersten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts geprägt wurden.
  2. Die Bereiche haben gleiche Problemlagen hinsichtlich Nutzungsschwächen und Bauzustand der Gebäude.
  3. In diesen Bereichen verfügt die Hansestadt Anklam noch über letzte historische Bausubstanz.

 

Das Gebiet umfasst eine Fläche von rund 0,54 km² (53,9 ha) mit 3 Teilgebieten

Teilgebiet 1: Leipziger Allee, Demminer Straße und Demminer Landstraße (355.751 m²)

Teilgebiet 2: Pasewalker Straße, Pasewalker Allee und Umgebung (180.358 m²)

Teilgebiet 3: Kurzer Steig (3.055 m²)

 

Das Untersuchungsgebiet umfasst die in dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 – 3 beigefügten Lageplänen mit den Maßstäben  1 : 1000, 1 : 2500, 1 : 4000 ausgewiesenen Flächen.

 

Für diese Gebiete sind gemäß § 141 Abs.1 BauGB vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, die erforderlich sind, um Beurteilungsunterlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

 

Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung werden bestimmt:

-          Aufwertung der Wohnungen

-          Erhaltung historisch wertvoller Baustrukturen

-          Sicherung eines kompakten Stadtbaukörpers

-          Sanierung von denkmalgeschützter und erhaltenswerter Bausubstanz

-          Entwicklung von Brachflächen in zentraler Stadtlage

-          Schaffung attraktiver Stadtgebiete für Bewohner und Touristen durch ein städtebaulich-freiräumliches Gesamtkonzept für die öffentlichen und privaten Flächen einschließlich der Entwicklung der Randbereiche des Stadtparks

-          Aufwertung der Ortseingangssituation

-          Funktionsstärkung durch „Sortierung“ von Nutzungen

-          Verbindung der äußeren Stadtteile mit dem bisherigen Sanierungsgebiet „Altstadt“

-          Verkehrsberuhigung/Straßen- und Platzgestaltung 

 

Dieses Sanierungsgebiet wird ausgewiesen ohne die Ausreichung von Städtebauförderungsmitteln.

Den Eigentümern soll die Möglichkeit der steuerlichen Inanspruchnahme nach § 7 h Einkommenssteuergesetz ermöglicht werden.

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage Lagepläne 1 – 3

 

Teilgebiet 3: Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 3 Kurzer Steig

 

Teilgebiet 2: Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 2 Pasewalker Straße, Pasewalker Allee
                     und Umgebung

 

Teilgebiet 1: Förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 1 Leipziger Allee, Demminer Straße und
                     Demminer Landstraße

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014_12_22_förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 1 Leipziger (1679 KB)      
Anlage 2 2 2014_12_22_förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 2 Pasewalker (1014 KB)      
Anlage 3 3 2014_12_22_förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet TB 3 Kurzer Steig (205 KB)