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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 11.04.2013 | ||||||||||
Ö 4 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.04.2013 | ||||||||||
Ö 5 | Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 21.03.2013 und 25.04.2013 | ||||||||||
Ö 6 | Vertrag über städtebauliche Leistungen zwischen der Hansestadt Anklam und der Prack Consult GmbH | FB1/614/2013 | |||||||||
Ö 7 | 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung | FB2/123/2013 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2013 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) den § 6, Absatz 1, Nr. 1 und 2 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Wirkung ab Veröffentlichung wie folgt zu ändern:
§ 6 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR
2.an anderen Aufstellorten a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR
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27.05.2013 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2013 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) den § 6, Absatz 1, Nr. 1 und 2 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Wirkung ab Veröffentlichung wie folgt zu ändern:
§ 6 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR
2.an anderen Aufstellorten a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
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20.06.2013 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2013 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) den § 6, Absatz 1, Nr. 1 und 2 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Wirkung ab Veröffentlichung wie folgt zu ändern:
§ 6 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR
2.an anderen Aufstellorten a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Bebauungsplan B1 - 2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | FB1/616/2013 | |||||||||
Ö 9 | 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | FB1/617/2013 | |||||||||
Ö 10 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 11 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 12 | Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Hansestadt Anklam | ||||||||||
N 13 | Behandlung einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister | ||||||||||
N 14 | Genehmigung zur Übernahme einer Spende der Jagdgenossenschaft Anklam für die Kameradschaftspflege der FFW Anklam in Höhe von 1.000,00 EUR | ||||||||||
N 15 | Schließen der Tagung | ||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug / Amtliche Bekanntmachung (52 KB) | (61 KB) |