Auszug - Bebauungsplan B1 - 2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.06.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 17:26 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB1/616/2013 Bebauungsplan B1 - 2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss |
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Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | Beteiligt: | Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||
Bearbeiter/-in: | Kriemann, Manuela | |||||||
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Frau Thurow erläutert die Beschlussvorlage und weist auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages durch die Verwaltung hin. Danach ist ein Punkt 5 zu ergänzen:
5. Die Stadtvertretung beschließt den Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorbehaltlich der fehlenden bzw. nicht eingearbeiteten Stellungnahmen der Behörden, insbesondere
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern-Greifswald
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
- umweltrechtliche Belange, wie Gutachten zum Artenschutz
Die Meinungen der Fraktionen gehen weit auseinander. Zum einen soll die Maßnahme nicht blockiert werden und zum anderen werden fehlende Informationen und Stellungnahmen bemängelt. Nachfragen werden durch Herrn Galander und Frau Thurow beantwortet.
Abschließend lässt Herr Starigk über die durch die Verwaltung geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes des Bebauungsplanes
B1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“
- Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes der Begründung mit dem Umweltbericht (ergänzt durch den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) zum Bebauungsplan B1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“
- Der Entwurf des Bebauungsplanes 1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“ und die Begründung mit dem Umweltbericht (ergänzt durch den artenschutzrechtlichen Fachbereich) sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zusätzlich durch ortsübliche Bekanntmachung zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Stadtvertretung beschließt den Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorbehaltlich der fehlenden bzw. nicht eingearbeiteten Stellungnahmen der Behörden, insbesondere
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern-Greifswald
- Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
- DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
- umweltrechtliche Belange, wie Gutachten zum Artenschutz
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Enthaltungen: | 2 |
An dieses Tagesordnungspunkt schließt sich die Einwohnerfragestunde an.