Auszug - Bebauungsplan B1 - 2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:26 Anlass: Sitzung
FB1/616/2013 Bebauungsplan B1 - 2013 "Photovoltaikanlage - Flugplatz"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Kriemann, Manuela   

 

Frau Thurow erläutert die Beschlussvorlage und weist auf die Ergänzung des Beschlussvorschlages durch die Verwaltung hin. Danach ist ein Punkt 5 zu ergänzen:

 

              5. Die Stadtvertretung beschließt den Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorbehaltlich der fehlenden bzw. nicht eingearbeiteten Stellungnahmen der Behörden, insbesondere

  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern-Greifswald
  • Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
  • umweltrechtliche Belange, wie Gutachten zum Artenschutz

 

Die Meinungen der Fraktionen gehen weit auseinander. Zum einen soll die Maßnahme nicht blockiert werden und zum anderen werden fehlende Informationen und Stellungnahmen bemängelt. Nachfragen werden durch Herrn Galander und Frau Thurow beantwortet.

 

Abschließend lässt Herr Starigk über die durch die Verwaltung geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes des Bebauungsplanes

B1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung des Entwurfes der Begründung mit dem Umweltbericht (ergänzt durch den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) zum Bebauungsplan B1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes 1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“ und die Begründung mit dem Umweltbericht (ergänzt durch den artenschutzrechtlichen Fachbereich) sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind zusätzlich durch ortsübliche Bekanntmachung zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  4. Die Stadtvertretung beschließt den Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorbehaltlich der fehlenden bzw. nicht eingearbeiteten Stellungnahmen der Behörden, insbesondere
  • Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern-Greifswald
  • Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung
  • DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
  • umweltrechtliche Belange, wie Gutachten zum Artenschutz
Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

2

 

 

An dieses Tagesordnungspunkt schließt sich die Einwohnerfragestunde an.