öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.06.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 17:26 | Anlass: | Sitzung | |||||
FB2/123/2013 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | Beteiligt: | Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste | |||||
Bearbeiter/-in: | Bahr, Silvia | |||||||
Nach den Statements der Stadtvertreter wird über die Vorlage abgestimmt.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2013 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) den § 6, Absatz 1, Nr. 1 und 2 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Wirkung ab Veröffentlichung wie folgt zu ändern:
§ 6 Steuersätze
(1) Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung
1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung
a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses
b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 45,00 EUR
2.an anderen Aufstellorten
a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit 18% des Bruttoeinspielergebnisses
b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit 35,00 EUR
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 22 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |