Auszug - 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:26 Anlass: Sitzung
FB2/123/2013 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bahr, Silvia   

 

Nach den Statements der Stadtvertreter wird über die Vorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2013 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) den § 6, Absatz 1, Nr. 1 und 2 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Wirkung ab Veröffentlichung wie folgt zu ändern:

 

§ 6 Steuersätze

 

(1) Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

 

1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung

    a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit        18% des Bruttoeinspielergebnisses

    b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit     45,00 EUR

 

2.an anderen Aufstellorten

    a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit      18% des Bruttoeinspielergebnisses

    b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit    35,00 EUR

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0