Drucksache - FB2/123/2013  

Betreff: 2. Änderung der Vergnügungssteuersatzung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Bahr, Silvia   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
27.05.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
20.06.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt unter Bezugnahme auf die Festlegungen im Haushaltssicherungskonzept 2013 (Beschluss der Stadtvertretung DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) den § 6, Absatz 1, Nr. 1 und 2 der Satzung der Hansestadt Anklam über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Betreiben von Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräten mit Wirkung ab Veröffentlichung wie folgt zu ändern:

 

§ 6 Steuersätze

 

(1) Die Steuer beträgt je angefangenen Kalendermonat bei der Aufstellung

 

1. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i.S. des § 33i der Gewerbeordnung

    a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit        18% des Bruttoeinspielergebnisses

    b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit     45,00 EUR

 

2.an anderen Aufstellorten

    a.) bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit      18% des Bruttoeinspielergebnisses

    b.) bei Geräten ohne Gewinnmöglichkeit    35,00 EUR

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Durch die Stadtvertretung wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept (DS FB2/122/2013 vom 11.04.2013) die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes von bisher 15% auf nunmehr 18% beschlossen. Mit vorliegender Beschlussvorlage wird die vorgenannte Festlegung im Rahmen einer 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für die Hansestadt Anklam rechtswirksam umgesetzt.