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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt den Bürgermeister den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan 1 – 2013 „Photovoltaikanlage – Flugplatz“ in Verbindung mit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Hansestadt Anklam zu unterzeichnen.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 11.04.2013 den Antrag eines Vorhabenträgers auf Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Flugplatzes mit der Vorlage FB1/604/2013 beschlossen.
Es ist notwendig für dieses Vorhaben Baurechte zu schaffen. Dies kann nur über ein entsprechendes Bauleitplanverfahren erfolgen.
Gemäß § 8 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund wird für diesen Bebauungsplan die Änderung des Flächennutzungsplanes parallel durchgeführt.
Weiter wurde beschlossen, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten frei gehalten wird. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten und der Stadtvertretung zur Kenntnis zu geben.
Der Vertrag ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Hansestadt Anklam und der Prack Consult GmbH