Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer ähnlichen Zuwendung (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten der Veranstaltung „Begrüßung des jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang) des Jahrganges 2017/2018
- von der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam in Form von Sachleistungen im Wert von ca. 1.000 EURO.
13.12.2018 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer ähnlichen Zuwendung (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten der Veranstaltung „Begrüßung des jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang) des Jahrganges 2017/2018
- von der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam in Form von Sachleistungen im Wert von ca. 1.000 EURO.