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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung wählt Herrn Jörg Schröder als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Anklam und Frau Ute Peter als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2019.
Sachdarstellung:
Die Gemeindewahlleitung trägt gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz – LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 200) im Rahmen ihrer Aufgaben die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Die Gemeindewahlleitung wird ausgehend vom § 9 Abs. 2 LKWG M-V von der Stadtvertretung gewählt.
Die Gemeindewahlbehörde empfiehlt, Herrn Jörg Schröder, Sachgebietsleiter Zentrale Dienste und stellvertretender Fachbereichsleiter Finanzmanagement und Zentrale Dienste, als Gemeindewahlleiter der Hansestadt Anklam und Frau Ute Peter Sachbearbeiterin im Sachgebiet Zentrale Dienste als stellvertretende Gemeindewahlleiterin der Hansestadt Anklam für die Kommunalwahlen 2019 zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine