Drucksache - 2018/BM/240  

Betreff: Annahme einer ähnlichen Zuwendung - Jahresempfang der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer ähnlichen Zuwendung (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten des Jahresempfangs der Hansestadt Anklam

 

- von der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam in Höhe von 3.000 EURO

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Jahresempfang der Hansestadt Anklam wird bis auf einen äußerst geringen Eigenmittelanteil der Hansestadt Anklam durch Spenden- oder auch Sponsoring finanziert.

 

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam schloss mit der Hansestadt Anklam einen Sponsorenvertrag ab. Die dort vereinbarte finanzielle Leistung betrug 3.000 Euro. Im Gegenzug hatte die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam die Möglichkeit in und am Veranstaltungsort für das Unternehmen zu werben. Außerdem war vereinbart, dass die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam vom Veranstalter als Sponsor der Veranstaltung benannt wird.

 

Nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast impliziert  der § 44 Abs. 4 KV M-V, dass wie Spenden auch ähnliche Zuwendungen durch einen Beschluss zuständiger Organe anzunehmen sind. Diese Auffassung fand Eingang in die Arbeitsanweisung 07/2013/7 zur Verbuchung von Spenden i.d.F vom 13.06.2018.

 

Der Beschluss soll hiermit nachgeholt werden.

 

 

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