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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer ähnlichen Zuwendung (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten der Veranstaltung „Begrüßung des jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang) des Jahrganges 2017/2018
- von der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam in Form von Sachleistungen im Wert von ca. 1.000 EURO.
Sachdarstellung:
Die Veranstaltung der Begrüßung der jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang) wird mit Eigenmitteln der Hansestadt Anklam, mit Sachspenden von Unternehmen, mit Sachspenden des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Amtsärztlicher Dienst, oder auch Sponsoring in Form von Sach- oder Geldmitteln ausgerichtet. .
Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam hat die Veranstaltung seit vielen Jahren sowohl mit Sach- als auch Geldleistungen unterstützt.
Um diese Unterstützung sachlich und transparent darzustellen wurde im Jahr 2018 eine Sponsoring-Vereinbarung abgeschlossen. Deren Wert ist auf ca. 1.000 EURO in Form von Sachleistungen beziffert.
Im Gegenzug hat die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam die Möglichkeit bei der Veranstaltung und am Veranstaltungsort für das Unternehmen zu werben. Außerdem ist vereinbart, dass die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam vom Veranstalter als Sponsor der Veranstaltung benannt wird.