Drucksache - 2018/BM/241  

Betreff: Annahme einer ähnlichen Zuwendung - Begrüßung der jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung genehmigt die Annahme einer ähnlichen Zuwendung (§ 44 Abs. 4 Satz 1 KV M-V) zugunsten der Veranstaltung „Begrüßung des jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang) des Jahrganges 2017/2018 

 

- von der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam in Form von Sachleistungen   im Wert von ca. 1.000 EURO.

 

 

  

 

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Sachdarstellung:

 

Die Veranstaltung der Begrüßung der jüngsten Anklamer (Neugeborenen-Empfang) wird mit  Eigenmitteln der Hansestadt Anklam, mit Sachspenden von Unternehmen, mit Sachspenden des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Amtsärztlicher Dienst, oder auch Sponsoring in Form von Sach- oder Geldmitteln ausgerichtet. .

 

Die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam hat die Veranstaltung seit vielen Jahren sowohl mit Sach- als auch Geldleistungen unterstützt.

 

Um diese Unterstützung sachlich und transparent darzustellen wurde im Jahr 2018 eine Sponsoring-Vereinbarung abgeschlossen. Deren Wert ist auf ca. 1.000 EURO in Form von Sachleistungen beziffert.

Im Gegenzug hat die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam die Möglichkeit bei der Veranstaltung und am Veranstaltungsort für das Unternehmen zu werben. Außerdem ist  vereinbart, dass die Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam vom Veranstalter als Sponsor der Veranstaltung benannt wird.

 

 

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