Drucksache - 2018/BM/239  

Betreff: Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Bothmann, Sybille
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
03.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen an Verwaltung zurück verwiesen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
04.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 2018-BM-239  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH zum 31.12.2019 auf Grundlage der Studie der DOMUS Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs AG vom 03.09.2018 sowie den bereits durch die Gesellschafterversammlung der Anklamer Flugplatz GmbH am 07.09.2018 gefassten Beschluss.
 

Die Verwaltung der Hansestadt Anklam wird weiterhin beauftragt bis zum 30.09.2019 ein tragfähiges Konzept zur künftigen Betreibung und somit dem Erhalt des Flugplatzes als nachgeordnete Einrichtung vorzulegen.

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

In den zurückliegenden Jahren konnte die Anklamer Flugplatz GmbH überwiegend keine positiven Jahresabschlüsse erzielen. Die Hansestadt Anklam musste bereits mehrfach als Gesellschafterin mit direkten und fortfolgend verlorenen Zuschüssen den Fortbestand des Unternehmens sichern. Den größten Umsatz macht die Anklamer Flugplatz GmbH mit der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden/Räumen/Grundstücken. Diese Bewirtschaftung kann und muss künftig über die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Anklam (GWA) auf vertraglich zu regelnder Basis erfolgen. Neben den Personalkosten, die im Rahmen des aktuellen Betriebes der Anklamer Flugplatz GmbH nicht weiter gesenkt werden können, sind die Aufwendungen für laufende Steuerberatung und die Erstellung des Jahresabschlusses kostenintensiv. Bilanzseitig hat das Unternehmen so gut wie keine Vermögenswerte sondern steht perspektivisch vor einem größeren Investitionsstau. Diese Mängel wurden in zahlreichen Schreiben des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern zu den Jahresabschlüssen und der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald immer wieder angezeigt. Ein „Weiter so“ sollte es daher nicht geben. In den letzten Monaten gab es daher Gespräche mit dem gesetzlichen Vertreter des Gesellschafters, den Aufsichtsratsvorsitzenden (bei Anklamer Flugplatz GmbH nicht vorhanden), der Geschäftsführerin der GWA, einem Vertreter der Rechtsanwaltskanzlei Kopp/Kirchhof/Häusler aus Ueckermünde, einem Vertreter der DOMUS AG und einem Vertreter der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Im Endergebnis einer Studie, die insgesamt 8 Varianten untersucht hat (Aufrechterhaltung, Liquidation, Kauf von Anteilen, Verschmelzung, Neugründung und Querverbund) kamen die Mitwirkenden schließlich überein das nur eine Liquidation der Gesellschaft und daraus resultierend eine neue andere Form der Betreibung der einzelnen Geschäftsfelder künftig der richtige und konsequente Weg ist. Aus strategischer, wirtschaftlicher und touristischer Sicht soll jedoch auch ab 2020 die Betreibung des Flugplatzes (Flugbetrieb) fortgeführt werden. Dazu bedarf es in den kommenden Monaten intelligenter Lösungen, die Liquidation sollte jedoch unabhängig davon zum Jahresende 2019 erfolgen.  ____________________________________________________________________________

 

Anmerkung zur Sachdarstellung:

 

Die Auflösung der Gesellschaft gemäß § 60 GmbHG führt regelmäßig zu einer Liquidation.

Diese wäre nur entbehrlich, sofern die Gesellschaft vermögenslos ist und keine Geschäfte abzuwickeln wären.

Die Auflösung muss in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden.
Weiterhin hat eine Bekanntmachung zumindest im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen.

Durch den sogenannten Gläubigeraufruf sollen die Gläubiger von der Auflösung unterrichtet werden und sind aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden.

Die Veröffentlichung der Auflösung setzt den Lauf des Sperrjahres in Gang.  

In dieser Zeit ist jede Vermögensverteilung an die Gesellschafterin verboten. Nur Forderungen Drittgläubiger dürfen beglichen werden.

Es sind alle bekannten Gläubiger zu befriedigen.

Wenn keine Abwicklungsmaßnahmen mehr erforderlich sind, ist die Liquidation beendet und das Erlöschen der GmbH kann im Handelsregister angemeldet werden.

Mit Eintragung der Löschung der Gesellschaft ist diese voll beendet.

 

 

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Anlagen:

 

- Studie zu Varianten im Umgang mit der Binnenhafen Anklam GmbH, der Anklamer Flugplatz
  GmbH und der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam, Stand 03.09.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage 2018-BM-239 (7000 KB)      
Stammbaum:
2018/BM/239   Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH   Bürgermeister   Beschlussvorlage
2018/BM/239-001   Antrag des Ausschusses für Finanzen zur Beschlussvorlage Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH   Ausschuss für Finanzen   Antrag
2018/BM/239-002   Antrag des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement zur Beschlussvorlage Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH   Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Antrag
2018/BM/239-003   Antrag der SPD-Fraktion zur Beschlussvorlage Liquidation der Anklamer Flugplatz GmbH   Fraktion SPD   Antrag