Auszug - Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam/Korrekturbeschluss  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: keine Pause vorgesehen
2018/BM/248 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam/Korrekturbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Hähni, Vincent


Beschluss:

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf: 

 

(1)  Allgemeine Gebührenaltneu

Jahresgebühr nur Onleihe

0,00 €

15,00 €

Jahresgebühr Familienkarte

23,00

25,00 €

Monatskarte

5,00 €

6,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises bis 18 Jahre

1,00

5,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises ab 18 Jahre

2,00

10,00 €

 

(2) Sonstiges

Ausdruck aus dem Internet, Kopien je Seite

0,00  

0,50 €

 

(3) Vorbestellungen und Fernleihe

 

Vorbestellung mit schriftlicher Benachrichtigung

1,00

2,00 €

Fernleihe pro Titel bei Realisierung

6,00

8,00 €

 

(4) Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:

Benutzer bis einschließlich vollendetem 13. Lebensjahr

0,50

1,00

Benutzer ab 14 Jahre

1,00

1,50 €

Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung

2,00

5,00

Bearbeitungsgebühr 2. Mahnung

4,00

7 ,50

 

 

Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:

 

§ 1 – Allgemeines / Abs. 4

Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.

 

§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8

Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

2