Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 13.12.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 18:55 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | keine Pause vorgesehen | |||||||
2018/BM/248 Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam/Korrekturbeschluss | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | 1. Michael Galander 2. Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeister | Bearbeiter/-in: | Hähni, Vincent | |||||
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf:
(1) Allgemeine Gebührenaltneu
Jahresgebühr nur Onleihe | 0,00 € | 15,00 € |
Jahresgebühr Familienkarte | 23,00 € | 25,00 € |
Monatskarte | 5,00 € | 6,00 € |
Ausstellen eines Ersatzausweises bis 18 Jahre | 1,00 € | 5,00 € |
Ausstellen eines Ersatzausweises ab 18 Jahre | 2,00 € | 10,00 € |
(2) Sonstiges
Ausdruck aus dem Internet, Kopien je Seite | 0,00 € | 0,50 € |
(3) Vorbestellungen und Fernleihe
Vorbestellung mit schriftlicher Benachrichtigung | 1,00 € | 2,00 € |
Fernleihe pro Titel bei Realisierung | 6,00 € | 8,00 € |
(4) Versäumnisgebühren
Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:
Benutzer bis einschließlich vollendetem 13. Lebensjahr | 0,50 € | 1,00 € |
Benutzer ab 14 Jahre | 1,00 € | 1,50 € |
Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung | 2,00 € | 5,00 € |
Bearbeitungsgebühr 2. Mahnung | 4,00 € | 7 ,50 € |
Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:
§ 1 – Allgemeines / Abs. 4
Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.
§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8
Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 17 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Enthaltungen: | 2 |