Drucksache - 2018/BM/248  

Betreff: Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek "Johann Christoph Adelung" der Hansestadt Anklam/Korrekturbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Hähni, Vincent
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
04.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Korrektur der nachfolgend benannten Gebühren der Benutzung- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek „Johann Christoph Adelung“ der Hansestadt Anklam auf den Stand Drucksache Nr. 2016/BM/030 (neu) und hebt damit die diesbezügliche, irrtümliche Änderung (2018/BM/209 - alt) wieder auf: 

 

(1)  Allgemeine Gebührenaltneu

Jahresbebühr nur Onleihe

0,00 €

15,00 €

Jahresgebühr Familienkarte

23,00

25,00 €

Monatskarte

5,00 €

6,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises bis 18 Jahre

1,00

5,00 €

Ausstellen eines Ersatzausweises ab 18 Jahre

2,00

10,00 €

 

(2) Sonstiges

Ausdruck aus dem Internet, Kopien je Seite

0,00  

0,50 €

 

(3) Vorbestellungen und Fernleihe

 

Vorbestellung mit schriftlicher Benachrichtigung

1,00

2,00 €

Fernleihe pro Titel bei Realisierung

6,00

8,00 €

 

(4) Versäumnisgebühren

Bei Überschreitung der Leihfrist entstehen dem Benutzer folgende Gebühren je Medieneinheit und je Woche:

Benutzer bis einschließlich vollendetem 13. Lebensjahr

0,50

1,00

Benutzer ab 14 Jahre

1,00

1,50

Bearbeitungsgebühr 1. Mahnung

2,00

5,00

Bearbeltungsgebühr 2. Mahnung

4,00

7 ,50

 

 

Im gleichen Zusammenhang beschließt die Stadtvertretung analog die Korrektur der benannten Satzung wie folgt:

 

§ 1 – Allgemeines / Abs. 4

Die allgemeinen Öffnungszeiten werden durch Aushang und Flyer in der Stadtbibliothek sowie Homepage bekannt gegeben.

 

§ 5 – Verhalten in den Bibliotheksräumen / Abs. 8

Es ist den Benutzern des Internetarbeitsplatzes untersagt, Websites mit gewaltverherrlichendem, pornografischem oder extremistischem Inhalt aufzurufen.

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Mit Beschluss Drucksache Nr. 2018/BM/209 wurde die in Rede stehende Satzung der Stadtbibliothek an die Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung angepasst.

 

Als Grundlage für den Beschluss ist irrtümlicherweise eine veraltete Fassung der Satzung verwandt worden. Insofern ist es zum Bedauern der Verwaltung zum Beschluss alter Gebührensätze und Formulierungen gekommen.

 

Das betrifft

-          einerseits die im Beschluss genannten Gebühren,

-          andererseits den zusätzlichen Bezug auf Veröffentlichungen per Flyer und Homepage sowie

-          den Nutzungsausschluss nicht nur rechtsextremistischer Internetseiten, sondern extremistischer Seiten überhaupt.

 

Um eine ordnungsgemäße Satzung, die dem eigentlichen Willen der Stadtvertretung entspricht,  zur Grundlage der Arbeit der Bibliothek zu machen, bedarf es des vorstehenden Korrekturbeschlusses.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine -entspricht Beschluss vom 04.02.2016 (2016/BM/030)

 

 

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Anlagen:

keine