Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Terminplanung der Sitzungen des Ausschusses für Finanzen 2017      
Ö 4  
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks - und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)      
Ö 4.1  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-01  
Ö 4.2  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-02  
Ö 4.3  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-03  
Ö 4.4  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-04  
Ö 4.5  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-05  
Ö 4.6  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-06  
Ö 4.7  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-07  
Ö 4.8  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-08  
Ö 4.9  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-09  
Ö 4.10  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-10  
Ö 4.11  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-11  
Ö 4.12  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-12  
Ö 4.13  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-13  
Ö 4.14  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-14  
Ö 4.15  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-15  
Ö 4.16  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-16  
Ö 4.17  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-17  
Ö 4.18  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-18  
Ö 4.19  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-19  
Ö 4.20  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-20  
Ö 4.21  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-21  
Ö 4.22  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Fraktion der CDU beantragt nach §10 einen neuen §10a §Leistungsverkehr mit Gesellschaftern“ mit folgendem Inhalt einzufügen:

 

(1)   Abgesehen von Leistungen, die aufgrund eines ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen, ist es der Gesellschaft untersagt, einen Gesellschafter oder einen Gesellschaftervertreter oder einem Gesellschaftervertreter nahestehenden natürlichen Person (§15 AO) oder einer juristischen Person (§1 Abs.2 KStG) durch rechtsgeschäft oder in sonstiger Weise Vorteile irgendwelcher Art zu gewähren, die unabhängigen Dritten unter gleichen o.ä. Umständen von einem pflichtgemäß handelnden Geschäftsführer nicht geährt würden, oder die steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen wären.

(2)   Im Fall der Zuwiderhandlung entsteht für die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung gegenüber dem Begünstigten ein Anspruch auf Erstattung des Vorteils, oder nach Wahl der Gesellschaft, ersatz seines Wertes in Geld sowie Zahlung angemessener Zinsen für die Zeit zwischen der Gewährung des Vorteils und der Erstattung oder der Ersatzleistung.

(3)   Als Begünstigte im Sinne der vorgenannten Regelungen gilr derjenige, den der Vorteil steuerlich zuzzurechnen ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dieser letztlich einem Dritten zu Gute gekommen ist und wie sich der Begünstigte mit diesem auseinandersetzt.

 

 

 

      Falls insoweit aus rechtlichen Gründen gegen den Begünstigten kein Anspruch gegeben   

      ist, richtet sich der Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschaftervertreter, den 

      der Begünstigte nahesteht. Ein Gesellschafter oder ein Gesellschaftervertreter 

      gegenüber kann der Anspruch auch durch Aufrechnung mit dessen Ansprüchen geltend

      gemacht werden.

(4)   Die Gesellschaft hat den hier entstehenden Erstattungs- und Ersatzsanspruch  in der Handelsbilanz für den Zeitraum, in dem der Anspruch entstanden ist – ggf. durch nachträgliche Bilanzberechtigung – zu aktivieren.

(5)   Die vorgenannten regelungen gelten entsprechend gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern und ihnen nahestehenden natürliche oder juristische Personen.

 

 

 

Steffen Gabe

Fraktionsvorsitzender

 

 

   
    14.11.2016 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 4.22 - ungeändert beschlossen
   

Antrag:

 

Die Fraktion der CDU beantragt nach §10 einen neuen §10a Leistungsverkehr mit Gesellschaftern“ mit folgendem Inhalt einzufügen:

 

(1)   Abgesehen von Leistungen, die aufgrund eines ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschlusses erfolgen, ist es der Gesellschaft untersagt, einen Gesellschafter oder einen Gesellschaftervertreter oder einem Gesellschaftervertreter nahestehenden natürlichen Person (§15 AO) oder einer juristischen Person (§1 Abs.2 KStG) durch rechtsgeschäft oder in sonstiger Weise Vorteile irgendwelcher Art zu gewähren, die unabhängigen Dritten unter gleichen o.ä. Umständen von einem pflichtgemäß handelnden Geschäftsführer nicht geährt würden, oder die steuerlich als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen wären.

(2)   Im Fall der Zuwiderhandlung entsteht für die Gesellschaft bereits zum Zeitpunkt der Vorteilsgewährung gegenüber dem Begünstigten ein Anspruch auf Erstattung des Vorteils, oder nach Wahl der Gesellschaft, ersatz seines Wertes in Geld sowie Zahlung angemessener Zinsen für die Zeit zwischen der Gewährung des Vorteils und der Erstattung oder der Ersatzleistung.

(3)   Als Begünstigte im Sinne der vorgenannten Regelungen gilr derjenige, den der Vorteil steuerlich zuzzurechnen ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dieser letztlich einem Dritten zu Gute gekommen ist und wie sich der Begünstigte mit diesem auseinandersetzt. Falls insoweit aus rechtlichen Gründen gegen den Begünstigten kein Anspruch gegeben ist, richtet sich der Anspruch der Gesellschaft gegen den Gesellschaftervertreter, den der Begünstigte nahesteht. Ein Gesellschafter oder ein Gesellschaftervertreter gegenüber kann der Anspruch auch durch Aufrechnung mit dessen Ansprüchen geltend gemacht werden.

(4)   Die Gesellschaft hat den hier entstehenden Erstattungs- und Ersatzsanspruch  in der Handelsbilanz für den Zeitraum, in dem der Anspruch entstanden ist – ggf. durch nachträgliche Bilanzberechtigung – zu aktivieren.

(5)   Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern und ihnen nahestehenden natürliche oder juristische Personen.  

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag ist angenommen.  

 

Ö 4.23  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-23  
Ö 4.24  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-24  
Ö 4.25  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-25  
Ö 4.26  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-26  
Ö 4.27  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-27  
Ö 4.28  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-28  
Ö 4.29  
Neufassung des Gesellschaftervertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)
Enthält Anlagen
2016/BM/066  
Ö 5  
Sonstiges      
Ö 6  
Bestätigung der Niederschrift vom 17.10.2016 - öffentlicher Teil  
2016/ASF/027  
N 7     Bestätigung der Niederschrift vom 17.10.2016 - nichtöffentlicher Teil      
N 8     Sonstiges      
N 9     Schließen der Sitzung