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Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen der CDU, SPD und IfA beantragen die Neuformulierung des § 7 (1) und (2) wie folgt:
(1) Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird direkt durch die Belegschaft für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Dieses Mitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung sein. Die 7 weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung nach den grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestellt.
(2) Die Aufsichtsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender