|
|
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU beantragt in § 12 Abs.1 einen zweiten Anstrich mit folgendem Inhalt hinzuzufügen:
Der Jahresabschluss ist nach § 73 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalverfassung M-V nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufzustellen. Hierbei ist den Anforderungen des § 53 HGrG entsprechend Rechnung zu tragen (§ 73 Abs.1 Nr. 3 KV M-V).
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender