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Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU beantragt, den §2 a „Bekanntmachungen“ mit folgendem Text einzufügen:
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen, soweit dies die §§ 3 Ab.2 Satz 2, 52 Abs.2, 58 Abs.1 Ziffer 1 GmbHG vorsehen, im elektronischen Bundesanzeiger. Im Übrigen erfolgen die Bekanntmachungen der Gesellschaft über Aushänge oder über die örtliche Presse.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender