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Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
In §9 Abs. 5 wird ein weiterer Absatz nach dem ersten Absatz („Der Aufsichtsrat ist … anwesend sind.“) mit folgendem Inhalt eingefügt:
Soweit der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig ist, ist unverzüglich zu einer erneuten Sitzung einzuladen, die dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender