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Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
In § 10 wird in Abs. 2 die Anzahl der Mitglieder, die von der Stadtvertretung gewählt werden, von zwei auf acht erhöht. Der neue Abs. 2 lautet dann wie folgt:
Die Gesellschafterversammlung besteht aus dem jeweils amtierenden Bürgermeister / der Bürgermeisterin der Hansestadt Anklam sowie acht Mitgliedern, die von der Stadtvertretung für die Dauer der Legislaturperiode mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender