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Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU beantragt in §11 Abs. 1 Punkt d mit folgendem Inhalt einzufügen:
Bei Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dienstverträgen mit Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch die Gesellschafterversammlung oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat vertreten.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender