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Beschlussvorschlag:
3. Die Geschäftsleitung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam wird
angewiesen, nach Beurkundung die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beim
zuständigen Handelsregistergericht eintragen zu lassen.
Sachdarstellung:
Die Neufassung des veralteten und in Teilen nicht mehr den aktuellen Rechtsgrundlagen entsprechenden Gesellschaftsvertrages war seit langem notwendig.
Die Gesellschafterversammlung, welche für die Änderung des Gesellschaftsvertrages zuständig ist, hat in den vergangenen Wochen unter Hinzuziehung einer versierten Anwaltskanzlei (u. a. für Gesellschafts- bzw. GmbH-Recht und Kommunalrecht) die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der GWA vorbereitet.
Die Gesellschafterversammlung hat in der Sitzung am 22.09.2016 einstimmig dem Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zugestimmt und beschlossen diesen der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wird zur Sitzung der Stadtvertretung durch einen Vertreter der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei kurz in den wesentlichen Änderungen vorgestellt. Fragen der Stadtvertreter werden sach- und fachgerecht beantwortet.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages dient unter anderem dazu,
- langfristig eine geordnete Aufgabenverteilungen zwischen Geschäftsführung, Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung abgrenzend zu regeln,
- rechtliche Rahmenbedingungen in Einklang mit den gültigen Rechtsvorschriften, hier
insbesondere auch mit der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zu
bringen,
- auf diese Weise das Beteiligungsmanagement verbunden mit Kontrolle, Aufsicht und
Controlling für das Unternehmen wesentlich zu verbessern,
- klare Regelungen für die jährliche Auskehrung von Zinsen für das durch die Stadt
eingebrachte Eigenkapital und die künftige Gewinnverwendung zu treffen,
- die zwingend notwendige Einführung eines Vier-Augen-Prinzips für einen Großteil der
Geschäftsvorgänge, die damit mehr Transparenz und Sicherheit für das Unternehmen bieten,
festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
- Honorarkosten Rechtsanwaltskanzlei
- Notarkosten
- ggf. Kosten für Änderung des Handelsregistereintrags
Anlagen:
- Protokoll der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH
Anklam vom 22.09.2016
- Gesellschaftsvertrag der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2016-09-22_GWA_Gesellschafterversammlung_Beschluss_Neufassung Gesellschaftervertrag_Empfehlung an Stadtvertretung (2397 KB) |