Auszug - Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  

Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 4.6
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam
2016/BM/066-06 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Bezüglich:
2016/BM/066
Federführend:Fraktion CDU Bearbeiter/-in: Hirschmann, Peggy

 Der Antrag wird durch Herrn Gabe zurückgezogen. 

 


Antrag:

 

Die Fraktion der CDU beantragt:

 

In § 6 werden Abs. 5 bis 8 neu eingefügt. Der ehem. Abs. 5 wird neu Abs. 9.

 

(5) Die weiteren Einzelheiten der Geschäftsführung können durch eine Geschäftsordnung durch die Gesellschafterversammlung oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat geregelt werden.

 

(6) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag sowie den Beschlüssen der Gesellschafter oder des Aufsichtsrates, soweit dieser zur Erteilung von Weisungen ermächtigt ist, zu führen.

 

(7) Die Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, welche nicht durch Gesellschaftervertrag  oder Geschäftsordnung beschränkt sind.

 

(8) Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für

a) die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen;

b) den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Beteiligungen an anderen  

                Unternehmen;

c) den Erwerb oder die Veräußerung von Betrieben oder Teilbetrieben;

 

d)  alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft

                 hinausgehen sowie für

 

alle Geschäfte, welche die Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss für zustimmungsbedürftig erklären.