Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 4.6 | |||||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | zurückgezogen | |||||
Datum: | Mo, 14.11.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 16:00 - 18:27 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Beratungsraum 18 - Rathaus I | |||||||
Ort: | Markt 3, 17389 Anklam | |||||||
2016/BM/066-06 Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA) | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Antrag | |||||
Bezüglich: |
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Federführend: | Fraktion CDU | Bearbeiter/-in: | Hirschmann, Peggy | |||||
Der Antrag wird durch Herrn Gabe zurückgezogen.
Antrag:
Die Fraktion der CDU beantragt:
In § 6 werden Abs. 5 bis 8 neu eingefügt. Der ehem. Abs. 5 wird neu Abs. 9.
(5) Die weiteren Einzelheiten der Geschäftsführung können durch eine Geschäftsordnung durch die Gesellschafterversammlung oder, soweit der Aufsichtsrat hierzu durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt ist, durch den Aufsichtsrat geregelt werden.
(6) Die Geschäftsführer sind verpflichtet, die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz, diesem Gesellschaftsvertrag sowie den Beschlüssen der Gesellschafter oder des Aufsichtsrates, soweit dieser zur Erteilung von Weisungen ermächtigt ist, zu führen.
(7) Die Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Handlungen, welche nicht durch Gesellschaftervertrag oder Geschäftsordnung beschränkt sind.
(8) Die Geschäftsführer bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Gesellschafterbeschluss für
a) die Errichtung oder Aufhebung von Zweigniederlassungen;
b) den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Beteiligungen an anderen
Unternehmen;
c) den Erwerb oder die Veräußerung von Betrieben oder Teilbetrieben;
d) alle Geschäfte, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft
hinausgehen sowie für
alle Geschäfte, welche die Gesellschafter durch Gesellschafterbeschluss für zustimmungsbedürftig erklären.