Die Fraktion der SPD beantragt in § 10 (2) Satz 2 zu streichen. Dafür ist einzusetzen:
Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Dr. Uwe Schultz
Fraktionsvorsitzender
14.11.2016 - Ausschuss für Finanzen
Ö 4.20 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Die Fraktion der SPD beantragt in § 10 (2) Satz 2 zu streichen. Dafür ist einzusetzen:
Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden.