Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen  

Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen
Gremium: Ausschuss für Finanzen
Datum: Mo, 14.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:27 Anlass: Sitzung
Raum: Beratungsraum 18 - Rathaus I
Ort: Markt 3, 17389 Anklam

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Terminplanung der Sitzungen des Ausschusses für Finanzen 2017      
Ö 4  
Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks - und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)      
Ö 4.1  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-01  
Ö 4.2  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-02  
Ö 4.3  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-03  
Ö 4.4  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-04  
Ö 4.5  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-05  
Ö 4.6  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-06  
Ö 4.7  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-07  
Ö 4.8  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-08  
Ö 4.9  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-09  
Ö 4.10  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-10  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Fraktion der CDU beantragt die Neufassung des § 7 (3) – (8) wie folgt:

 

(3) Auf den Aufsichtsrat finden §52 Abs. 1 GmbHG und die dort genannten aktienrechtlichen Bestimmungen nur Anwendung, falls die Gesellschafter dies mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschließen.

(4) Gem. §71 Abs. 3 GemO M-V haften die Aufsichtsratmitglieder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und dies auch nur, soweit sie nicht nach Weisung der Gesellschaft gehandelt haben.

(5) Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung. Die Gesellschafter können dem Aufsichtsrat durch Beschluss mit 2/3 der abgegebenen Stimmen weitere Aufgaben und Befugnisse zuweisen, insbesondere das Recht gewähren, einen Geschäftsführer zu bestellen und/oder abzuberufen, Anstellungsverträge mit diesem abzuschließen, zu ändern und/oder zu beenden, den Geschäftsführer zur Einzelvertretung zu ermächtigen, einige Geschäftsordnung für Geschäftsführer festzulegen und diesen Weisungen zu erteilen.

(6) Der Aufsichtsrat hat den Hauptausschuss oder die Stadtvertretung über alle laufenden Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Alle Angelegenheiten außerhalb des gültigen Wirtschaftsplanes sind stets Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. Auf Antrag einer Fraktion oder eines Mitgliedes der Stadtvertretung hat der Aufsichtsrat Auskunft zu erteilen. Die Unterrichtungspflicht und Auskunftsrechte bestehen nur, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§71 Abs. 4 GemO M-V).

 

(7) Die Gesellschafter können jederzeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, dass durch Gesellschaftsbeschluss gemäß Abs. 3 für anwendbar erklärte aktienrechtliche Bestimmungen keine Anwendung mehr finden oder dass dem Aufsichtsrat Aufgaben und Befugnisse, welchen ihn gemäß  Abs. 5 per Gesellschafterbeschluss zugewiesen wurden, zukünftig nicht weiter zustehen.

 

(8) Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen insbesondere nachfolgende Maßnahmen der Geschäftsführung:

a) Abschluss, Änderung oder Beendigung von Arbeitsverträgen mit leitenden Mitarbeitern;

b) Gewährung von Darlehen an Geschäftsführer, Gesellschaftsvertreter, Aufsichtsratsmitglieder und/oder deren jeweiligen Angehörige;

c) Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen;

d) Erwerb und Veräußerung sowie Belastung von Grundstücken mit erbbaurechten;

e)Einleitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und sonstigen Streitverfahren, soweit deren streitwert im Einzelfall 100.000 € übersteigt;

f)Ausführung von Neu- und Umbauten, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe von 150.000 €  übersteigen, soweit diese Baumaßnahmen nicht im Wirtschafts- und Finanzplan vorgesehen sind;

g) bei Baumaßnahmen die im Wirtschaftsplan enthalten sind und 30% der Einzelmaßnahme des Finanzplanes überschreiten;

h) die Aufnahme von Darlehen und Krediten, soweit diese nicht nim Wirtschafts- und Finanzplan vorgesehen sind;

i) bdien Aufstellung von Wirtschaftsplänen;

j) die Beteiligung an anderen Unternehmen;

k) der Abschluss von rechtsgeschäften, die vom Aufsichtsrat als über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, qualifiziert wurden.

 

 

 

Steffen Gabe

Fraktionsvorsitzender  

 

   
    14.11.2016 - Ausschuss für Finanzen
    Ö 4.10 - abgelehnt
   

Antrag:

 

Die Fraktion der CDU beantragt die Neufassung des § 7 (3) – (8) wie folgt:

 

(3) Auf den Aufsichtsrat finden §52 Abs. 1 GmbHG und die dort genannten aktienrechtlichen Bestimmungen nur Anwendung, falls die Gesellschafter dies mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen beschließen.

(4) Gem. §71 Abs. 3 KV M-V haften die Aufsichtsratmitglieder nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und dies auch nur, soweit sie nicht nach Weisung der Gesellschaft gehandelt haben.

(5) Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung. Die Gesellschafter können dem Aufsichtsrat durch Beschluss mit 2/3 der abgegebenen Stimmen weitere Aufgaben und Befugnisse zuweisen, insbesondere das Recht gewähren, einen Geschäftsführer zu bestellen und/oder abzuberufen, Anstellungsverträge mit diesem abzuschließen, zu ändern und/oder zu beenden, den Geschäftsführer zur Einzelvertretung zu ermächtigen, einige Geschäftsordnung für Geschäftsführer festzulegen und diesen Weisungen zu erteilen.

(6) Der Aufsichtsrat hat den Hauptausschuss oder die Stadtvertretung über alle laufenden Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten. Alle Angelegenheiten außerhalb des gültigen Wirtschaftsplanes sind stets Angelegenheiten von besonderer Bedeutung. Auf Antrag einer Fraktion oder eines Mitgliedes der Stadtvertretung hat der Aufsichtsrat Auskunft zu erteilen. Die Unterrichtungspflicht und Auskunftsrechte bestehen nur, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt (§71 Abs. 4 KV M-V).

 

(7) Die Gesellschafter können jederzeit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen, dass durch Gesellschaftsbeschluss gemäß Abs. 3 für anwendbar erklärte aktienrechtliche Bestimmungen keine Anwendung mehr finden oder dass dem Aufsichtsrat Aufgaben und Befugnisse, welchen ihn gemäß  Abs. 5 per Gesellschafterbeschluss zugewiesen wurden, zukünftig nicht weiter zustehen.

 

(8) Der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen insbesondere nachfolgende Maßnahmen der Geschäftsführung:

a) Abschluss, Änderung oder Beendigung von Arbeitsverträgen mit leitenden Mitarbeitern;

b) Gewährung von Darlehen an Geschäftsführer, Gesellschaftsvertreter, Aufsichtsratsmitglieder und/oder deren jeweiligen Angehörige;

c) Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen;

d) Erwerb und Veräußerung sowie Belastung von Grundstücken mit erbbaurechten;

e)Einleitung und Durchführung von Rechtsstreitigkeiten und sonstigen Streitverfahren, soweit deren streitwert im Einzelfall 100.000 € übersteigt;

f)Ausführung von Neu- und Umbauten, die im Einzelfall einen Betrag in Höhe von 150.000 €  übersteigen, soweit diese Baumaßnahmen nicht im Wirtschafts- und Finanzplan vorgesehen sind;

g) bei Baumaßnahmen die im Wirtschaftsplan enthalten sind und 30% der Einzelmaßnahme des Finanzplanes überschreiten;

h) die Aufnahme von Darlehen und Krediten, soweit diese nicht nim Wirtschafts- und Finanzplan vorgesehen sind;

i) bdien Aufstellung von Wirtschaftsplänen;

j) die Beteiligung an anderen Unternehmen;

k) der Abschluss von rechtsgeschäften, die vom Aufsichtsrat als über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, qualifiziert wurden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

6

Enthaltungen:

1

 

Der Antrag ist abgelehnt.  

 

Ö 4.11  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-11  
Ö 4.12  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-12  
Ö 4.13  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-13  
Ö 4.14  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-14  
Ö 4.15  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-15  
Ö 4.16  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-16  
Ö 4.17  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-17  
Ö 4.18  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-18  
Ö 4.19  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-19  
Ö 4.20  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-20  
Ö 4.21  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-21  
Ö 4.22  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-22  
Ö 4.23  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-23  
Ö 4.24  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-24  
Ö 4.25  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-25  
Ö 4.26  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-26  
Ö 4.27  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-27  
Ö 4.28  
Antrag zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)  
2016/BM/066-28  
Ö 4.29  
Neufassung des Gesellschaftervertrages der Grundstücks- und Wohnungswirtschafts GmbH Anklam (GWA)
Enthält Anlagen
2016/BM/066  
Ö 5  
Sonstiges      
Ö 6  
Bestätigung der Niederschrift vom 17.10.2016 - öffentlicher Teil  
2016/ASF/027  
N 7     Bestätigung der Niederschrift vom 17.10.2016 - nichtöffentlicher Teil      
N 8     Sonstiges      
N 9     Schließen der Sitzung