Die Fraktionen der CDU, SPD und IfA beantragen die Neuformulierung des § 7 (1) und (2) wie folgt:
(1)Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird direkt durch die Belegschaft für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Dieses Mitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung sein. Die 7 weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung nach den grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestellt.
(2)Die Aufsichtsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Steffen Gabe
Fraktionsvorsitzender
14.11.2016 - Ausschuss für Finanzen
Ö 4.9 - ungeändert beschlossen
Antrag:
Die Fraktionen der CDU, SPD und IfA beantragen die Neuformulierung des § 7 (1) und (2) wie folgt:
(1)Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 8 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied des Aufsichtsrates wird direkt durch die Belegschaft für die Dauer einer Wahlperiode der Stadtvertretung gewählt. Dieses Mitglied darf nicht Mitglied der Geschäftsführung sein. Die 7 weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates werden durch die Gesellschafterversammlung nach den grundsätzen der Verhältnismäßigkeit (Hare-Niemeyer-Verfahren) entsprechend der Sitzverteilung in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestellt.
(2)Die Aufsichtsratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einen Stellvertreter.