|
|
TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Mandatsänderung | ||||||||||
Ö 4 | Änderung der Besetzung der Fachausschüsse | ||||||||||
Ö 4.1 | Ausschuss für Finanzen | ||||||||||
Ö 4.2 | Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | ||||||||||
Ö 4.3 | Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | ||||||||||
Ö 5 | Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung GWA | ||||||||||
Ö 6 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 07.04.2022 | 2022/SVV/054 | |||||||||
Ö 7 | Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 17.03.2022 | ||||||||||
Ö 8 | Beschlusskontrolle - öffentlicher Teil | ||||||||||
Ö 9 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||
Ö 10 | Projektvorstellung biogeniV | ||||||||||
Ö 11 | Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd | 2022/FB1/605 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen
|
|||||||||||
14.06.2022 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
15.06.2022 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
23.06.2022 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt den vorliegenden „Masterplan Hansestadt Anklam Peeneufer Nord- und Süd“ als Handlungsgrundlage zur Entwicklung der städtisch geprägten Gebiete nördlich und südlich der Peene. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die daraus resultierenden Maßnahmen für die Zukunft vorzubereiten. Mit der Umsetzung einzelner Maßnahmen des Masterplanes soll zeitnah begonnen werden. Dies betrifft insbesondere auch die Sicherung und ggf. den Erwerb der notwendigen Flächen/Grundstücke/Gebäude. In einem Teilbereich des Masterplanes (das sogenannte Schwedenviertel) ist ein Bebauungsplan gesondert aufzustellen
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 12 | Aufstellung eines Bebauungsplanes B1-2022 "Schwedenviertel" | 2022/FB1/604 | |||||||||
Ö 13 | Satzung der Hansestadt Anklam über die Veränderungssperre "Schwedenviertel" | 2022/FB1/608 | |||||||||
Ö 14 | Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam | 2022/FB1/606 | |||||||||
Ö 15 | Räumliche Festlegung "Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt" nach § 171e BauGB | 2022/FB1/609 | |||||||||
Ö 16 | Aufstellung eines Bebauungsplanes B2-2022 "Wohngebiet Gellendin" in Verbindung mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes | 2022/FB1/610 | |||||||||
Ö 17 | Einziehung eines Teilbereiches der Mägdestr. in Anklam | 2022/FB1/613 | |||||||||
Ö 18 | Annahme von Spenden - Spenden für Dritte | 2022/BM/406 | |||||||||
Ö 19 | Grundsatzentscheidung über den Ankauf und die weitere Verfahrensweise zur Revitalisierung der MS "Dömitz" | 2022/FB2/251 | |||||||||
Ö 20 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 21 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 22 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2022 - öffentlicher Teil | 2022/SVV/054 | |||||||||
N 23 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.04.2022 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 24 | Beschlusskontrolle - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 25 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Auftragsvergabe für das Bauvorhaben "Neubau Regionales Informations- und Tourismuszentrum" - Archäologische Baubegleitung | ||||||||||
N 26 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Auftragsvergabe für das Bauvorhaben "Neubau Regionales Informations- und Tourismuszentrum" - Spezialtiefbauarbeiten | ||||||||||
N 27 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters - Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Nikolaikirche Anklam - Teilerneuerung Fußbodenkonstruktion (Interreg) - Los 06.024.1 Keramischer Plattenboden | ||||||||||
N 28 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters - Auftragsvergabe für die Sanierung der Stadtmauer 2.BA an der Mauerstraße 2.BA in Anklam | ||||||||||
N 29 | Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters - Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Nikolaikirche Anklam - Teilerneuerung Fußbodenkonstruktion (Interreg) - Los 02.1 Stark- und Schwachstrominstallation | ||||||||||
N 30 | Grundstücksverkauf am Lilienthalring - Aufhebung Vorlage 2021/FB1/521 | ||||||||||
N 31 | Grundstücksverkauf an der Akazienstraße | ||||||||||
N 32 | Sonstiges | ||||||||||
N 33 | Schließen der Tagung | ||||||||||