Auszug - Satzung der Hansestadt Anklam über die Veränderungssperre "Schwedenviertel"  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2022/FB1/608 Satzung der Hansestadt Anklam über die Veränderungssperre "Schwedenviertel"
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike

Durch den vorhergehenden Antrag von Herrn Dr. Schultz wird direkt über die Vorlage abgestimmt.  

 


Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Satzung der Hansestadt
    Anklam über die Veränderungssperre „Schwedenviertel“ gemäß § 16 Abs. 1
    Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes B1-2022
    „Schwedenviertel“, für den der Aufstellungsbeschluss, Drucksache 2022/FB1/604, gefasst wurde.

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Satzung gemäß § 16 Abs. 2 BauGB nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0