Auszug - Räumliche Festlegung "Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt" nach § 171e BauGB  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 15
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2022/FB1/609 Räumliche Festlegung "Hansestadt Anklam - Wohngebiet Südstadt" nach § 171e BauGB
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Hauff, Marion


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:

Der Stadtteil „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ wird in der Abgrenzung gemäß

Anlage 1 als Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms

„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ gemäß

§ 171e Baugesetzbuch (BauGB) für die kommenden 10 Jahre bestimmt.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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