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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt:
Der Stadtteil „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ wird in der Abgrenzung gemäß
Anlage 1 als Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms
„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ gemäß
§ 171e Baugesetzbuch (BauGB) für die kommenden 10 Jahre bestimmt.
Sachdarstellung:
Die Hansestadt Anklam hat eine Förderung für das Programm Sozialer Zusammenhalt 2022 für eine neue städtebauliche Gesamtmaßnahme „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ beim zuständigen Innenministerium beantragt. Da es sich hierbei formal um ein neu hinzutretendes Förderprogramm handelt, wurde die Hansestadt Anklam vom Innenministerium M-V im Mai 2022 um einen Beschluss zum Fördergebiet (Gesamtmaßnahme) gebeten.
Die Festlegung des Gebietes „Hansestadt Anklam – Wohngebiet Südstadt“ als neue städtebauliche Gesamtmaßnahme durch Beschluss nach § 171e (3) BauGB und mögliches Fördergebiet gemäß Artikel 7 (2) der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung eröffnet eine Möglichkeit, für Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt Programmmittel zu erhalten.
Die Finanzhilfen des Bund-Länder-Programms werden in Anlehnung an § 171e BauGB zur Förderung von Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohn- und Lebensqualität sowie zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhaltes im Quartier geleistet werden.
Die Hansestadt Anklam hat ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept aufgestellt.
In diesem Konzept sind verschiedene Stadtgebiete als Schwerpunktgebiete mit unterschiedlich
intensivem Handlungsbedarf ausgewiesen. Diese Gebiete sind gemäß der Verwaltungs-vereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen durch Beschluss der Gemeinde zur Beantragung beim Land Mecklenburg-Vorpommern räumlich abzugrenzen.
Das Gebiet entspricht annähernd dem ehemaligen Fördergebiet „Wohnumfeldverbesserung Anklam - Südstadt". Es wird vorgeschlagen die 1997 beschlossene Gebietsabgrenzung beizubehalten und um die Bereiche Freihaltetrasse und Wehrmachtsgefängnis zu erweitern.
Das Fördergebiet umfasst den gesamten Bereich der Wohnblöcke des sogenannten „Neubaugebietes Südstadt mit dem dazugehörigen Umfeld. Die Abgrenzung ist in Anlage 1 dargestellt, sie umfasst 27,2 ha.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme (Fördergebiet) Südstadt war bis 2002 in der Städtebauförderung und ist abgerechnet. Die kommunalen Beschlüsse für eine Förderung aus den Jahren 1997/1998 können nach aktueller Information des Innenministeriums nicht mehr zugrunde gelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierung im städtischen Haushalt in Abhängigkeit von der Bereitstellung von Fördermitteln im jeweiligen Haushaltsjahr.
Anlagen: Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 Planbereich Südstadt.pdf (1187 KB) | ||||
2 | Planbereich ANKLAM-SÜDSTADT Übersicht.pdf (821 KB) |