Drucksache - 2022/FB1/610  

Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes B2-2022 "Wohngebiet Gellendin" in Verbindung mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
14.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich Wohngebiet Gellendin  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufstellung eines
 Bebauungsplanes 2-2022 „Wohngebiet Gellendin“.

2. Die Stadtvertretung beschließt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes die 15.
 Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam vorzunehmen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Bauleitplanverfahren durchzuführen.  

 

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Sachdarstellung:

 

Der ca. 10,2 ha umfassende Planbereich befindet sich in dem Ortsteil Gellendin, südlich der Hansestadt Anklam. Durch die Planung soll die bestehende Lückenbebauung in Gellendin geschlossen und als ein einheitliches Wohngebiet erschlossen werden.

 

In der Hansestadt Anklam besteht nach wie vor eine hohe Nachfrage nach Baugrundstücken für eine individuelle Wohnbebauung, sowohl innerhalb des Stadtgebietes, als auch für die umliegenden dörflichen Bereiche. Im Zuge der Überprüfung der dafür zur Verfügung stehenden Flächen kommt für den dargestellten Bereich eine bedarfsgerechte Wohnbauentwicklung in Betracht. Unter Ausnutzung der bereits vorhandenen Erschließung und umliegender Bebauung kann der Bereich durch den Bebauungsplan angemessen erweitert werden.

 

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam wird der Planbereich teilweise als Wohnbauflächen und teilweise als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes können gleichzeitig im Parallelverfahren erfolgen.

 

Der Planbereich ist dem in der Anlage beigefügtem Plan zu entnehmen.

  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt, Produkt 51101 „Stadtentwicklung“, Konto 5625500 „Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen“ stehen die notwendigen Mittel zur Verfügung.

 

 

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Anlagen:

 

Geltungsbereich Wohngebiet Gellendin

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich Wohngebiet Gellendin (266 KB)