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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 13.08.2020 | 2020/SVV/043 | |||||||||
Ö 4 | Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 25.06.2020 | ||||||||||
Ö 5 | Bericht der Polizeiinspektion Anklam zur Kriminalitätsstatistik | ||||||||||
Ö 6 | Einwohnerfragestunde (gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung) | ||||||||||
Ö 7 | Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam | 2020/BM/379 | |||||||||
Ö 8 | 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses | 2020/FB1/396 | |||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" hier: Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 2-1995 "Siedlung Erich-Mühsam-Straße" | 2020/FB1/398 | |||||||||
Ö 10 | Teilnahme am Projektaufruf "Nationale Projekte des Städtebaus" 2021, LFM - IKAREUM (Aktualisierung der Vorlage 2018/FB1/252) | 2020/FB1/400 | |||||||||
Ö 11 | Bebauungsplan 2-1999 "Am Kleinbahnweg" hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses | 2020/FB1/401 | |||||||||
Ö 12 | Sammelbeschluss zur Annahme von Spenden aus dem Jahr 2017 (im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017) | 2020/FB2/117 | |||||||||
Ö 13 | Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V | 2020/RPA/023 | |||||||||
Ö 14 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V | 2020/RPA/024 | |||||||||
Ö 15 | Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V | 2020/RPA/025 | |||||||||
Ö 16 | Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V | 2020/RPA/026 | |||||||||
Ö 17 | Bereitstellung der Eigenmittel für die weitere Umsetzung des Bundesförderprogramms "Demokratie leben" der Hansestadt Anklam für die Jahre 2021 bis 2024 | 2020/FB2/118 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
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21.09.2020 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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23.09.2020 - Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur | |||||||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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01.10.2020 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 17 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 18 | Karniner Brücke mit Abzweig nach Anklam | 2020/Gem/006 | |||||||||
Ö 19 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 20 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 21 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2020 - öffentlicher Teil | 2020/SVV/043 | |||||||||
N 22 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.08.2020 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 23 | Schulcampus Innenstadt - Präsentation und Erläuterungen zur Kostenverfolgung | ||||||||||
N 24 | Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters DS-Nr. 2020/FB1/392 | ||||||||||
N 25 | Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 01.10.2020 zur Neuaufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 3.109.300,00 EUR | ||||||||||
N 26 | Sonstiges | ||||||||||
N 27 | Schließen der Tagung | ||||||||||