Auszug - Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:29 Anlass: Sitzung
Raum: Sparkasse Vorpommern - Saal
Ort: Pferdemarkt 1, 17389 Anklam
Zusatz: Unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln! Pause - 17:00 Uhr
2020/RPA/026 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 für das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam gemäß
§ 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra


Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam erteilt dem Bürgermeister Herrn Michael Galander in Bezug auf das Städtebauliche Sondervermögen der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung.

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0