Drucksache - 2020/FB2/118  

Betreff: Bereitstellung der Eigenmittel für die weitere Umsetzung des Bundesförderprogramms "Demokratie leben" der Hansestadt Anklam für die Jahre 2021 bis 2024
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement, Stadtmarketing, Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Dinse, Eva
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
21.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Kultur Empfehlung
23.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Kultur ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung ermächtigt die Verwaltung im Rahmen der Beantragung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ zu erklären, dass Hansestadt Anklam die Eigenmittel für den Gesamtzeitraum der Förderperiode 2021-2024 in Höhe von jährlich 13.889 EUR, insgesamt 55.556 EUR, bereitstellt. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, die Erbringung dieser Eigenmittel analog der letzten Förderperiode haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sicherzustellen.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Vorwort

Seit 2011 ist die Hansestadt Anklam ein anerkannter Partner des Bundesprogramms

„TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“. Seit 2015 ist die Hansestadt Anklam Teil des Bundesprogramms „Demokratie leben“, welches sich an das bereits erfolgreich durchgeführte Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ angeschlossen hat. Unter dem Namen „Hand in Hand – für eine bunte Region“ ist eine Initiative entstanden, die seit Mitte 2011 in unserer Region aktiv ist. Über Projekte ist dazu beigetragen worden die Gesellschaft unserer Region zu stärken. Dazu haben sich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Anklam und des Amtes Anklam – Land in einem Begleitausschuss zusammengefunden und gestalten mit ihrer Entscheidung über Projektanträge dieses Förderprogramm mit.

In den zurückliegenden Jahren sind insgesamt 141 Projekte von 2011 bis 2020 (Stand September) gefördert worden.

 

Seitens der Hansestadt Anklam wird als Fördervoraussetzung

  1. ein Eigenanteil erbracht, der im zurückliegenden Förderzeitraum haushaltsneutral für die Hansestadt Anklam über die Träger der einzelnen Projekte sichergestellt wurde (in 2020 sind es 13.889,00 €) und
  2. eine Teilzeitstelle vorgehalten, die die organisatorischen Tätigkeiten für den Begleitausschuss und die externe sowie interne Koordinierungsstelle, die Fördermittelbescheidung sowie Abrechnung gewährleistet.

 

Sachverhalt

Bislang mussten Fördermittelanträge auf Mittel des Bundesprogrammes trotz des vierjährigen Förderzeitraumes jährlich gestellt werden, die Bewilligung erfolgte ebenfalls jährlich. Demzufolge erfolgte die Planung der Teilzeitstelle ebenfalls jährlich befristet, derzeit bis zum  31.08.2021 (einschließlich Abrechnung, Prüfung und Entlastung für 2020).

 

Dies hat zur Folge, dass einerseits keine Verbindlichkeit hinsichtlich der Verfügbarkeit von Mitteln für die Projekt-Antragsteller besteht. Darüber hinaus bemühen sich die Stelleninhaber der o.g. Teilzeitstelle regelmäßig um längerfristige bzw. unbefristete Stellen in der Verwaltung bzw. in anderen Verwaltungen. Ein regelmäßiger Personalwechsel bedeutet allerdings auch permanenten Mehraufwand für die Einarbeitung und bringt ein erhöhtes Fehlerrisiko mit sich, was wiederum gegenüber dem Bundesprogramm zu verantworten wäre.

 

Nunmehr kann die Stadt einen Zuwendungsbescheid für 4 Jahre beantragen, wenn sie sich verpflichtet, die Eigenmittel für die gesamte Förderphase 2021 bis 2024 einzubringen (13.889,00 x 4 = 55.556,00 €). Die Hansestadt Anklam erhält dann einen Zuwendungsbescheid seitens des Bundes bis 2024. Damit bekommen die Projekt-Antragsteller Planungssicherheit und es wird die notwendige Bindung an die Teilzeitstelle bis 2024 und somit eine längerfristige Besetzung der besagten Teilzeitstelle möglich.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten gegenüber dem aktuellen Förderzeitraum. Die  Eigenmittel werden über die Träger der einzelnen Projekte sichergestellt, der jeweilige Nachweis ist grundsätzlich Grundlage der Antragstellung an den Begleitausschuss.

 

 

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Anlagen:

 

 

keine