Drucksache - 2020/FB1/400  

Betreff: Teilnahme am Projektaufruf "Nationale Projekte des Städtebaus" 2021, LFM - IKAREUM
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Hauff, Marion
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stimmt der Teilnahme am Projektaufruf 2021 zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus für das Vorhaben Entwicklung der Nikolaikirche zum IKAREUM, Lilienthal – Flight – Museum,  und allen weiteren verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Auslobung des Projektvorhabens zu.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Für den Bundeshaushalt hat der Deutsche Bundestag erneut Mittel zur Förderung von Investitionen in „Nationale Projekte des Städtebaus“ beschlossen. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmung, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential gefördert werden.

Das Vorhaben „Nikolaikirche – IKAREUM - Lilienthal-Flight-Museum“ erfüllt voll und ganz die geforderten Förderkriterien und daher ist die Bewerbung der Hansestadt Anklam zur Erlangung weiterer Fördermittel zur Umsetzung des Gesamtprojektes unerlässlich.

Der Beschluss zum Projektaufruf ist für die Teilnahme zwingend notwendig.

Die Förderung für Kommunen in Haushaltsnotlagen ist auf 90% festgesetzt.

Das Vorhaben ist Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Altstadtkern“ der Hansestadt Anklam und hat einen ausgeprägten städtebaulichen Bezug zum barrierefreien und demographisch gerechten Umbau der Hansestadt Anklam. Das Projekt Nikolaikirche - IKAREUM – Lilienthal-Flight-Museum ist Gegenstand der städtebaulichen Gesamtstrategie und Bestandteil des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Hansestadt Anklam.

Die Bewerbungsunterlagen werden dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat t und dem zuständigen Landesressort  für Städtebauförderung, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg – Vorpommern zugesendet. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch eine unabhängige Expertenjury im Bundesministerium, insbesondere auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des zuständigen Landesministeriums. Die Veröffentlichung der ausgewählten Projekte erfolgt durch das Bundesministerium und anschließend erfolgt die Aufforderung der ausgewählten Kommunen zur Erstellung eines Zuwendungsantrages an den Bund.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Finanzierung des Gesamtprojektes ist die Verwaltung beauftragt alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen

 

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Anlagen:

keine