Drucksache - 2020/RPA/025  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V i.V.m. § 64 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
21.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss SSV 2017  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und vom Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2017 fest.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast vom 16.09.2020 liegt der Beschlussvorlage bei (Anlage 2).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht vom 16.09.2020 und dem darin enthaltenen abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2017 (Anlage 3) hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Eckwerte Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens 2017:

Die Bilanzsumme beträgt        5.554.057,63 EUR

Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt       0,00 EUR

Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt       0,00 EUR

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Aus-

Zahlungen beträgt            -221.533,29 EUR

Der Saldo der investiven Ein- und Auszahlungen beläuft sich auf       427.206,97 EUR

So dass sich ein Finanzmittelüberschuss ergibt von        205.673,68 EUR

 

Der Haushaltsausgleich ist in der Ergebnisrechnung gegeben, in der Finanzrechnung nicht. Dies hängt aber mit der Besonderheit der Abbildung nicht zahlungswirksamer Buchungen in der Finanzrechnung des SSV zusammen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens 2017 zu empfehlen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:

 

Anlage 1:  Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2017 der Hansestadt Anklam durch den Rechnungsprüfungsausschuss vom 16.09.2020

Anlage 2:  Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens zum 31.12.2017 vom 16.09.2020

Anlage 3:  Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam zum 31.12.2017 vom 04.09.2020

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss SSV 2017 (5057 KB)