Drucksache - 2020/BM/379  

Betreff: Wahl von Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Bürgermeister Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt Frau Ilona Zerbe zur Schiedsperson Herrn Günther Schillhabel zur stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam zu wählen.

 

 

 

 

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Sachdarstellung:

 

Am 21. Oktober 2020 endet die Amtszeit von Frau Ilona Zerbe als Schiedsperson und Herrn Günther Schillhabel als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam. Sowohl Frau Ilona Zerbe, wie auch Herr Günther Schillhabel stellen sich erneut der Wiederwahl für die Schiedsstelle der Hansestadt Anklam.

 

Bezug nehmend auf das Landes-Schiedsstellengesetz vom 13 September 1990 (GBl. I Nr. 61 S. 1527; BGBl. II S. 1153), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 329) werden die Aufgaben der Schiedsstelle von einer Schiedsperson wahrgenommen. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig. Jede Schiedsperson wird durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten.

 

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden von der Stadtvertretung auf fünf Jahre gewählt.

 

Frau Ilona Zerbe ist bereits seit 15 Jahren in dieser Funktion für die Hansestadt Anklam tätig und Herr Günther Schillhabel auch schon seit 10 Jahren. In diesem Jahr wird aufgrund der seit dem 28. November 2011 bestehenden Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums III 350 / 3180-32 zur Ehrung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner auch unseren Schiedspersonen die Anerkennung für diese langjährige ehrenamtliche Tätigkeit zuteil.

 

Die Übergabe der Dankurkunde durch den Direktor des Amtsgerichtes Pasewalk oder dessen ständigen Vertreter an beide Schiedspersonen soll am Donnerstag, den 29.10.2020 um 15.00 Uhr im Amtsgericht Pasewalk, Zweigstelle Anklam, Baustraße 1 im 1. OG erfolgen.

 

Mit dieser Auszeichnung wird die überzeugende Arbeit beider Schiedspersonen gewürdigt.

 

Die Wahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Pasewalk.

 

  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagen:

 keine