Drucksache - 2020/RPA/023  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Hansestadt Anklam gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Martin Luft
2. Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender
Federführend:Rechnungsprüfungsausschuss Bearbeiter/-in: Miller, Sandra
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Empfehlung
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
21.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
01.10.2020 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Jahresabschluss 2017  

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31.12.2017 fest.

 

 

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Sachdarstellung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Hansestadt Anklam zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis des Prüfberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast in seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Grund für die Einschränkung ist u.a., dass für die Ausgabe von Mustern teilweise Korrekturen erfolgen mussten. Der Prüfbericht sowie der Prüfvermerk einschließlich des Bestätigungsvermerks sind dieser Vorlage beigefügt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

 

Das Bilanzvolumen zum 31.12.2017 beträgt 138.188.693,71 €.

 

Die Ergebnisrechnung wies ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i.H.v.

-1.475.486,01 € aus. Es erfolgten eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (1.168.325,18 €) und Entnahmen aus der allg. Kapitalrücklage für die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Altfehlbetragsumlage (95.560,76 €) sowie für die Sonderabschreibung auf Grund der Änderung der GWG-Grenze (211.600,07 €), so dass nach Veränderung der Rücklagen ein Jahresergebnis von 0,00 € ausgewiesen wird. Die Ergebnisrechnung ist somit unterjährig ausgeglichen.

 

Aus den Jahren 2014-2016 existiert bereits ein negativer Ergebnisvortrag i.H.v. 11.248.758,91 €

(Jahresfehlbetrag aus 2014 -1.417.977,89 €, aus 2015 -6.009.769,58 € und aus 2016 ein Jahresfehlbetrag i.H.v. -3.821.011,44 €). Diese Beträge sind im Jahresabschluss 2017 kumuliert als Ergebnisvortrag ausgewiesen. Somit ist die Ergebnisrechung insgesamt nicht ausgeglichen und der Ergebnisvortrag weiter auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Grund für das doch recht positive Ergebnis sind u.a. höhere Gewerbesteuereinnahmen als geplant (+823 T€), höhere Erträge aus der Auflösung der Sonderposten (+89 T€), höhere Zins- und Finanzerträge (+166,2 T€ - u.a. Gewinnausschüttung für 2016 der GWA an den Gesellschafter sowie Eigenkapitalverzinsung für 2015 und 2016).

 

Die Finanzrechnung 2017 ist unterjährig ausgeglichen. Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 1.340.153,61 € und reicht aus, um planmäßige Tilgungen von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 478.603,45 € zu decken.

 

Unter Berücksichtigung des Vortrags aus 2016 i.H.v. -7.448.279,35 € schließt die Finanzrechnung insgesamt mit einem Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31.12.2017 i.H.v. -4.915.483,25 € ab (liquide Mittel: 106.865,96 €; Kassenkredit: 5.022.348,21 €).

 

Die Finanzrechnung ist demnach unterjährig ausgeglichen, aber insgesamt, auf Grund des negativen Vortrags, nicht.

 

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.09.2020 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2017 zu empfehlen.

 

 

 

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Anlagen:

 

Anlagen:

Anlage 1 :  Abschließender Prüfvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Hansestadt Anklam vom 16.09.2020

Anlage 2:  Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Wolgast über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Anklam zum 31.12.2017 vom 16.09.2020

Anlage 3:  Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Hansestadt Anklam

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2017 (8827 KB)