|
|
TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Unternehmenskonzeption Anklamer Flugplatz GmbH | BM/320/2013 | |||||||||
Ö 3 | Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens / Änderung | BM/321/2013 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird. |
|||||||||||
04.03.2013 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.
Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.
Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
14.03.2013 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.
Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.
Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 4 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Jahre 2013/2014 | FB2/120/2013 | |||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das städtebauliche Sondervermögen für die Jahre 2013/2014 | FB2/121/2013 | |||||||||
Ö 6 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2013 der Hansestadt Anklam | FB2/122/2013 | |||||||||
Ö 7 | Sonstiges | ||||||||||
N 8 | Bestätigung der Niederschrift vom 04.02.2013 | ||||||||||
N 9 | Abschluss eines Pachtvertrages zur möglichen Errichtung einer Photovoltaikanlage | ||||||||||
N 10 | Sonstiges | ||||||||||
N 11 | Schließung des Sitzung | ||||||||||