Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 29.09.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 17:45 Anlass: Sitzung
Anlagen:
Auszug / Amtliche Bekanntmachung PDF-Dokument

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 18.08.2011      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2011      
Ö 4  
Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 28.07.2011      
Ö 5  
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam  
BM/250/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 16.12.1999.

 

Der § 3 Absatz 1 lautet künftig folgendermaßen:

 

„Die Stadtvertreter können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Soweit die Fraktionen Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt erhalten, ist die Verwendung dieser Mittel im Rahmen der örtlichen Prüfung zu prüfen. Eine Verwendung der Zuwendungen für Parteiaufgaben ist unzulässig.“

 

 

 

 

 

 

   
    29.09.2011 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam vom 16.12.1999.

 

Der § 3 Absatz 1 lautet künftig folgendermaßen:

 

„Die Stadtvertreter können sich zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten. Eine Fraktion muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen. Soweit die Fraktionen Zuwendungen aus dem Gemeindehaushalt erhalten, ist die Verwendung dieser Mittel im Rahmen der örtlichen Prüfung zu prüfen. Eine Verwendung der Zuwendungen für Parteiaufgaben ist unzulässig.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 6  
II. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011
Enthält Anlagen
BM/247/2011  
Ö 7  
5. Änderung des Bebauungsplanes 1 - 1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1.Abschnitt" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
FB1/477/2011  
Ö 8  
Einziehung eines Weges  
FB1/476/2011  
Ö 9  
Entsendung von Personen in die Arbeitsgruppe Verwaltungsverschmelzung Hansestadt Anklam und Amt Anklam-Land  
BM/249/2011  
Ö 10  
Einwohnerfragestunde      
Ö 11  
Informationen des Bürgermeisters      
N 12     Durchführung der Straßenreinigung mit großer Kehrmaschine auf öffentlichen Straßen in der Hansestadt Anklam      
N 13     Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts      
N 14     Verkauf einer ca. 1.700 m² großen Teilfläche des Baufeldes 8 im Gewerbegebiet Süd      
N 15     Schließen der Tagung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug / Amtliche Bekanntmachung (62 KB) PDF-Dokument (106 KB)