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Beschlussvorschlag:
1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 10.03.2011 den Beschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ gefasst. Der zu ändernde Bereich ist derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Durch einen Investor ist die Errichtung einer Gesundheits- und Sozialeinrichtung geplant.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.
Die erforderlichen Unterlagen wurden durch ein vom Investor beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet und liegen nun zur Billigung vor. Anschließend soll die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Mit dem zu fassenden Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten werden vom Investor getragen.
Anlagen:
Anlage 1: 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“
Anlage 2: Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 Wohngebiet Mittelfeld –
1. Abschnitt