Drucksache - FB1/477/2011  

Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 - 1992 "Wohngebiet Mittelfeld - 1.Abschnitt" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
21.09.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
29.09.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der 5. Änderung des Bebauungsplanes

1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“.

  1. Die Stadtvertretung billigt die vorliegende Fassung der Begründung der 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“.
  2. Der Bebauungsplan und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  3. Die berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zusätzlich zur ortsüblichen Bekanntmachung zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.             

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 10.03.2011 den Beschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“ gefasst. Der zu ändernde Bereich ist derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Durch einen Investor ist die Errichtung einer Gesundheits- und Sozialeinrichtung geplant.

Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt.

Die erforderlichen Unterlagen wurden durch ein vom Investor beauftragtes Ingenieurbüro erarbeitet und liegen nun zur Billigung vor. Anschließend soll die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Mit dem zu fassenden Beschluss wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten werden vom Investor getragen.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1:              5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 „Wohngebiet Mittelfeld – 1. Abschnitt“

 

Anlage 2:              Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes 1 – 1992 Wohngebiet Mittelfeld –
                        1. Abschnitt