öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.09.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 17:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
BM/247/2011 II. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011 | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Unterzeichner FB/SG: | Herr Jörg Schröder | |||||||
Federführend: | Bürgermeister | Beteiligt: | Bürgermeister | |||||
Bearbeiter/-in: | Hofmann, Ute | |||||||
Frau Jasinski – Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss stellt zu der Beschlussvorlage folgenden Änderungsantrag zur Änderung des Stellenplanes:
Der Sachbearbeiter (für LAP und 750 Jahre Anklam) unter der lfd. Nr. 8 ist zu streichen.
In den Statements der Fraktionen gehen die Meinung auseinander.
Einverständnis finden die Änderungen im Stellenplan unter den lfd. Nr. 5 – 6 und 7. Mit einem Stellenausbau mit Schaffung der auf 3 Jahre befristeten Stelle (lfd. Nr. 8) können nicht alle Fraktionen mitgehen.
Herr Galander wirbt um die Bestätigung für diese Stelle. Er verweist auf die Fördermittel vom Bund in Höhe von 260.000 Euro und darauf, dass der LAP gewollt war. Weiter stellt er fest, dass die Kapazitätsgrenze der Mitarbeiter der Verwaltung erreicht ist. Er betont, dass es nicht möglich sein wird, eine 750-Jahr-Feier nebenbei zu organisieren.
Herr Galander kündigt bei Ablehnung des II. Nachtragshaushaltes einen III. Nachtragshaushalt zur Sitzung am 10. November an.
Nach der Diskussion lässt Herr Schröder über den Antrag des Finanzausschusses abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 7
Enthaltungen: 0
Damit ist der Antrag des Finanzausschusses bestätigt. Herr Schröder lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt den II. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011 mit den entsprechenden Änderungen des Stellenplanes (ohne lfd. Nr. 8) und die sich daraus ergebende II. Nachtragshaushaltssatzung.
Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt Veränderung der Einnahmen um Veränderung der Ausgaben um
1.2 Vermögenshaushalt Veränderung der Einnahmen und Ausgaben um |
0 EUR 0 EUR
0 EUR |
auf auf
auf |
15.793.700,00 EUR 16.189.300,00 EUR
4.195.000,00 EUR |
2. Gesamtbetrag der Kredite Veränderung um davon zum Zwecke der Umschuldung um
|
0 EUR 0 EUR |
auf auf |
643.800,00 EUR 172.600,00 EUR |
3. Veränderung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um
|
0 EUR |
auf |
199.100,00 EUR |
4. Veränderung des Kassenkredites um
|
0 EUR |
auf |
1.579.300 EUR |
5. Veränderung der Verpflichtungsermächtigungen um |
0 EUR |
auf |
633.500 EUR |
6. Keine Änderung der Hebesätze
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer |
250 v.H. 350 v.H. 350 v.H. |
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Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 11 |
Nein-Stimmen: | 6 |
Enthaltungen: | 1 |