Drucksache - FB1/476/2011  

Betreff: Einziehung eines Weges
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Häusler, Katharina   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt Empfehlung
21.09.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaft, Bau, Verkehr und Umwelt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
29.09.2011 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt einen Antrag auf Einziehung des Weges zwischen der Friedrich – Schiller – Schule, der Volkhochschule und der Großsporthalle an den Landkreis Vorpommern Greifswald zu stellen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der im Bereich des Mittelfeldes gelegene öffentliche Weg zwischen der Friedrich – Schiller – Schule, der Volkhochschule und der Großsporthalle soll eingezogen werden. Als Ausgleich dafür wurden mit der Fertigstellung der Akazienstraße neue An – und Verbindungen für den öffentlichen Rad – und Fußverkehr im Bereich des Mittelfeldes geschaffen.

 

Die Einziehung steht im Zusammenhang mit der Sanierung der Schülergaststätte (Essenausgabe für den Schulkomplex Grundschule Gebrüder Grimm und Regionalschule Friedrich Schiller), die nun abgeschlossen ist. Um die Sicherheit für die Schüler beider Schulen zu gewährleisten, ist eine Neuordnung der Wegeverhältnisse erforderlich. Gleichzeitig soll der Schulkomplex eine neue Einzäunung sowie eine Zufahrt für Rettungsfahrzeuge erhalten (siehe Anlage). Aus den genannten Gründen soll der öffentliche Weg, welcher mit dem Verkehrszeichen 241-30 (getrennter Fuß-Radweg) gekennzeichnet ist, eingezogen werden (schraffierte Fläche).

 

Mit dem Beschluss der Stadtvertretung ist die Ermächtigungsgrundlage für den Verwaltungsakt der Einziehung durch den Landkreis Vorpommern Greifswald gegeben.