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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt den II. Nachtragshaushaltsplan der Hansestadt Anklam für das Haushaltsjahr 2011 mit den entsprechenden Änderungen des Stellenplanes und die sich daraus ergebende II. Nachtragshaushaltssatzung.
Die insofern unveränderte Satzung sieht vor:
1.1 Verwaltungshaushalt Veränderung der Einnahmen um Veränderung der Ausgaben um
1.2 Vermögenshaushalt Veränderung der Einnahmen und Ausgaben um |
0 EUR 0 EUR
0 EUR |
auf auf
auf |
15.793.700,00 EUR 16.189.300,00 EUR
4.195.000,00 EUR |
2. Gesamtbetrag der Kredite Veränderung um davon zum Zwecke der Umschuldung um
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0 EUR 0 EUR |
auf auf |
643.800,00 EUR 172.600,00 EUR |
3. Veränderung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um
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0 EUR |
auf |
199.100,00 EUR |
4. Veränderung des Kassenkredites um
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0 EUR |
auf |
1.579.300 EUR |
5. Veränderung der Verpflichtungsermächtigungen um |
0 EUR |
auf |
633.500 EUR |
6. Keine Änderung der Hebesätze
Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer |
250 v.H. 350 v.H. 350 v.H. |
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Michael Galander Jörg Schröder
Bürgermeister Sachgebietsleiter Zentrale Dienste
Sachdarstellung:
Der II. Nachtragshaushaltsplan beinhaltet ausschließlich Änderungen im Stellenplan der Stadtverwaltung Anklam. Dabei handelt es sich um befristet eingerichtete Stellen, bei denen eine Fristverlängerung notwendig wurde und um eine neu einzurichtende, ebenfalls befristete Stelle in der Kernverwaltung der Hansestadt Anklam.
Konkret betrifft das folgende Änderungen im Stellenplan:
1. Die Verlängerung von 3 bereits befristet eingerichteten Stellen um jeweils 1 Jahr.
In allen Fällen bedeutet dies, die Befristung bis zum 31.12.2012 zu verlängern. Im
Stellenplan sind diese Stellen auf Seite 6 unter „Befristete Arbeitsverhältnisse“ mit
Lfd. Nr. 5 - 6 und 7 als Sachbearbeiter Doppik ausgewiesen.
Begründung:
Die Verwaltung ist der festen Überzeugung, dass die Umstellung auf das doppische Haushaltswesen zum 01.01.2012 als erste, große Bewährungsprobe zu schaffen ist und die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam im I. Quartal kommenden Jahres den ersten doppischen Haushalt verabschieden kann. Als zweite – vom Arbeitsaufwand her deutlich größere – Herausforderung steht die Erstellung der Eröffnungsbilanz an. Auch wenn seit Jahren mit großen Anstrengungen an der Erfassung des Vermögens gearbeitet wird, ist weiterhin von erheblichem personellem Bedarf auszugehen. Auf Grund der Spezifik und der bisher erworbenen Erfahrungen können diese Leistungen auch nicht in jedem Fall durch die Inanspruchnahme externer Dienstleister ersetzt werden.
Als eine realistische Vorstellung von den zeitlichen Herausforderungen der Erstellung einer kommunalen Eröffnungsbilanz geht die Verwaltung davon aus, frühestens zum 01.01.2013 den Entwurf einer Eröffnungsbilanz für die Hansestadt Anklam vorlegen zu können.
Zur Zeit arbeitet eine „Doppik-Gruppe“ an diesem Vorhaben mit. Bei diesen befristet Beschäftigten handelt es sich um ehemalige Auszubildende in der Stadtverwaltung Anklam, die hier nicht nur gute Arbeit leisten, sondern auch perspektivisch zu einer zukunftsfähigen Altersstruktur beitragen sollen. Die Stadtverwaltung hält somit eine Verlängerung der Befristung um 1 Jahr für diese 3 Stellen für unverzichtbar.
2. Die Verlängerung einer bereits befristet eingerichteten Stelle bis zum 31.12.2012.
Im Stellenplan ist diese Stelle auf Seite 6 unter „Befristete Arbeitsverhältnisse“ mit
Lfd. Nr. 4 als Sachbearbeiter ausgewiesen.
Begründung:
Diese Stelle ist gegenwärtig ebenfalls mit einer ehemaligen Auszubildenden besetzt, die ihre Ausbildung bereits im Juli 2009 erfolgreich abgeschlossen hat und danach u. a. mit den Arbeitsaufgaben im Fachbereich Finanzmanagement und Zentrale Dienste bei Doppik und Steuerangelegenheiten beauftragt war. Unter der Berücksichtigung eines bereits festgelegten sachlichen Grundes nach § 14 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sollen auf der Stelle weiterhin Aufgaben der Finanzbuchhaltung und gegebenenfalls im Steuerbereich wahrgenommen werden, die in diesem dafür zuständigen Sachgebiet infolge der Inanspruchnahme des Mutterschutzes, auch bekannt als Elternzeit durch die somit gegenwärtig noch nicht im Dienst befindliche Sachgebietsleiterin abzusichern sind. Eine Verlängerung der Befristung aus Sicht der Verwaltung ist demzufolge auch unbedingt erforderlich.
3. Die Einrichtung einer neuen befristeten Stelle für die Zeit vom 01.10.2011 bis zum
30.09.2014. Im Stellenplan ist diese Stelle auf Seite 7 ebenfalls unter „Befristete
Arbeitsverhältnisse“ mit Lfd. Nr. 8 als Sachbearbeiter LAP und 750 Jahre Anklam
ausgewiesen.
Begründung:
Mit dem Einstieg der Hansestadt Anklam in diesem Jahr in das Bundesprogramm „Lokaler Aktionsplan 2011-2013“ wurde auch die personelle Betreuung notwendig. Vor allem ist es erforderlich, im Rahmen dieses Programms auch etliche Aufgaben der Koordinierungsstelle wahrzunehmen, Projekte auszuschreiben, teilweise auch mit vorzubereiten, die Projektträger zu unterstützen, die Abrechnung von Projekten vorzunehmen und für das Zusammenwirken aller Beteiligten und deren Aktivitäten zu sorgen. Diese Arbeiten können nicht allein und vor allem nicht in vollem Umfang nur von unseren eigenen Mitarbeitern im Sachgebiet Bürgerdienste wahrgenommen und erledigt werden.
Ein weiteres Aufgabenfeld ergibt sich aus dem Jahresjubiläum im Jahre 2014 für die Hansestadt Anklam. Dann begeht Anklam sein 750-jähriges Jubiläum und das wohl im Rahmen einer entsprechenden Festlichkeit bzw. Feier. Hierzu ist die Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Feierlichkeiten, Stadtgestaltung, Planung des Festumzuges, Aufstellen eines Festprogrammes, Planungen von sportlichen Wettbewerben, sowie Vermarktung und Werbung der vorgesehenen Veranstaltungen erforderlich.
Um diese Tätigkeiten zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben im Bereich Öffentliche Ordnung und Bürgerdienste bewältigen zu können, ist die Einrichtung einer auf diese Arbeiten ausgerichteten neuen, befristeten Stelle notwendig.
Für alle diese Maßnahmen wurden entsprechend des Personalvertretungsgesetzes die notwendigen Anträge an den Personalrat der Stadtverwaltung Anklam gestellt. Jedem dieser Anträge hat der Personalrat nach Behandlung und Beschlussfassung zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Maßnahmen | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
Maßnahme 1 | - | 104.600,- EUR | - | - |
Maßnahme 2 | - | 34.400,- EUR | - | - |
Maßnahme 3 | 7.800,- EUR | 31.900,- EUR | 34.500,- EUR | 24.500,- EUR |
Eine Erhöhung der Personalkosten im Jahr 2011 ist nicht erforderlich, da die bei den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Kosten durch entsprechende Einsparungen innerhalb des Personalkostenbudgets ausgeglichen werden können.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Stellenplan2011-2.NTHH (31 KB) | (122 KB) |