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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 4 | Haushaltssicherungskonzept 2022 der Hansestadt Anklam | 2021/FB2/224 | |||||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 | 2021/FB2/221 | |||||||||
Ö 6 | Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Jahre 2022 und 2023 | 2021/FB2/222 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 2023 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.0 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.846.900 EUR 7.650.100 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.895.500 EUR 2.134.700 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.951.400 EUR 5.515.400 EUR
festgesetzt.
2022 2023
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2018 betrug 1.163.444,17 EUR.
Nachrichtliche Angaben:
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt Voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.025.600 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………….. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo, Di, Do und Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr Di von 13.30 bis 18.00 Uhr Do von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister
Siegel
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06.12.2021 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 2023 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.0 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.846.900 EUR 7.650.100 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.895.500 EUR 2.134.700 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.951.400 EUR 5.515.400 EUR
festgesetzt.
2022 2023
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2018 betrug 1.163.444,17 EUR. Nachrichtliche Angaben:
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt Voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.025.600 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………….. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo, Di, Do und Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr Di von 13.30 bis 18.00 Uhr Do von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister
Siegel
Abstimmungsergebnis:
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07.12.2021 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement | |||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 2023 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.0 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.846.900 EUR 7.650.100 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.895.500 EUR 2.134.700 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.951.400 EUR 5.515.400 EUR
festgesetzt.
2022 2023
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2018 betrug 1.163.444,17 EUR.
Nachrichtliche Angaben:
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt Voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.025.600 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………….. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo, Di, Do und Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr Di von 13.30 bis 18.00 Uhr Do von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister Siegel
Abstimmungsergebnis:
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16.12.2021 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund der §§ 64 Abs. 4 i.V.m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 16.12.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 2023 wird
a) einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 4.017.100 EUR 2.591.100 EUR einen Saldo der Erträge und Aufwendungen von 0 EUR 0 EUR
b) ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Einstellung in Rücklagen von 0 EUR 0 EUR eine Entnahme aus Rücklagen von 0 EUR 0 EUR ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von 0 EUR 0 EUR
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 3.467.100 EUR 1.991.100 EUR einen Gesamtbetrag für die Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 EUR 0 EUR sowie des sich daraus ergebenden jahresbezogenen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen auf 1.500 EUR 1.0 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7.846.900 EUR 7.650.100 EUR einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.895.500 EUR 2.134.700 EUR einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.951.400 EUR 5.515.400 EUR
festgesetzt.
2022 2023
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR 0 EUR.
§ 5 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitales zum 31. Dezember 2018 betrug 1.163.444,17 EUR.
Das Ergebnis zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt Voraussichtlich 0 EUR 0 EUR.
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -6.025.600 EUR -6.025.600 EUR.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom ……………….. angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme im Rathaus in Anklam, Markt 3, Zimmer 14 während der Sprechzeiten
Mo, Di, Do und Fr von 09.00 bis 12.00 Uhr Di von 13.30 bis 18.00 Uhr Do von 13.30 bis 16.00 Uhr
aus.
Auf die Regelung des §5 Absatz 5 KV M-V wird hingewiesen.
Hansestadt Anklam, den Bürgermeister Siegel
Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss | 2021/FB1/564 | |||||||||
Ö 8 | Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen | 2021/FB1/565 | |||||||||
Ö 9 | Bebauungsplan B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes B1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße" 2. Billigung der Begründung 3. Beschluss zur Bekanntgabe | 2021/FB1/566 | |||||||||
Ö 10 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
Ö 11 | Sonstiges | ||||||||||
Ö 12 | Bestätigung der Niederschrift vom 12.10.2021 - öffentlicher Teil | 2021/BSI/044 | |||||||||
N 13 | Bestätigung der Niederschrift vom 12.10.2021 - nichtöffentlicher Teil | ||||||||||
N 14 | Betreibervertrag Hansebad Anklam | ||||||||||
N 15 | Informationen des Fachbereiches | ||||||||||
N 16 | Sonstiges | ||||||||||
N 17 | Schließen der Sitzung | ||||||||||