Drucksache - 2021/FB1/565
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Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen sind.
2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Nr. 1-28, der Beschlussvorlage beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt, mit Ausnahme der Nr. 24.2, die Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.
3. Die Stadtvertretung bestätigt den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde, Nr. 24.2, unter der Voraussetzung der Erfüllung der fehlenden Auflagen.
4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden keine Stellungnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind.
5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Sachdarstellung:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 31.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ gefasst. Mit Beschluss vom 15.02.2018, sowie mit Beschluss vom 13.08.2020 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erst vergrößert und dann nochmals verkleinert. Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses erfolgte am 14.10.2020 im „LokalFUCHS“.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan vom 11.02.2021 bis einschließlich 17.03.2021 durchgeführt. Die zugehörige Bekanntmachung ist am 03.02.2021 im „LokalFUCHS“ erfolgt.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.
Die Einholung von Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 17.02.2021.
Im Zuge der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Hinweise, Anregungen und Auflagen erteilt.
Diese wurden entsprechend bei der Planung berücksichtigt.
Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wurde am 15.09.2021 im „LokalFUCHS“ bekannt gemacht. Der Entwurf zum Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hat vom 23.09.2021 bis einschließlich 26.10.2021 öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 27.09.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.10.2021 aufgefordert.
Im Rahmen der Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.
Die eingegangen Anregungen, Hinweise und Auflagen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Der Abwägungsvorschlag zu Nr. 24.2 (Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde) beinhaltet noch Auflagen, welche bis zur Genehmigung des Bebauungsplanes durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald abgeschlossen und nachgewiesen werden müssen.
Voraussetzung zur Einreichung des Genehmigungsantrages ist der Abschluss und Nachweis der noch fehlenden Auflagen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Abwägungsunterlagen
Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2021-11-25 Übersicht TÖB-Beteiligung - 25-10-2021_Gesamt (9063 KB) | |||
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2 | 2021-11-26 Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (186 KB) |