Drucksache - 2021/FB1/565  

Betreff: Bebauungsplan 1-2017 "Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße"
hier: Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2021-11-25 Übersicht TÖB-Beteiligung - 25-10-2021_Gesamt  
2021-11-26 Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung stellt fest, dass während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung              keine Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2. Die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Anregungen der Behörden und                            sonstigen Träger öffentlicher Belange sind als Anlage 1, Nr. 1-28, der Beschlussvorlage              beigefügt. Die Stadtvertretung bestätigt, mit Ausnahme der Nr. 24.2, die                                                        Abwägungsvorschläge und beschließt das Ergebnis der Abwägung.

 

3. Die Stadtvertretung bestätigt den Abwägungsvorschlag zur Stellungnahme der unteren                            Naturschutzbehörde, Nr. 24.2, unter der Voraussetzung der Erfüllung der fehlenden                            Auflagen.

 

4. Die Stadtvertretung stellt fest, dass im Zuge der Beteiligung der Nachbargemeinden                             keine Stellungnahmen innerhalb der vorgegebenen Frist eingegangen sind.

 

5.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihren Stellungnahmen                            abwägungsrelevante Anregungen vorgebracht haben, sind über das Ergebnis der                             Abwägung in Kenntnis zu setzen.  

 

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Sachdarstellung:

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 31.08.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ gefasst. Mit Beschluss vom 15.02.2018, sowie mit Beschluss vom 13.08.2020 wurde der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes erst vergrößert und dann nochmals verkleinert. Die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses erfolgte am 14.10.2020 im „LokalFUCHS“.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan vom 11.02.2021 bis einschließlich 17.03.2021 durchgeführt. Die zugehörige Bekanntmachung ist am 03.02.2021 im „LokalFUCHS“ erfolgt.

 

Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.

 

Die Einholung von Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 17.02.2021.

 

Im Zuge der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Hinweise, Anregungen und Auflagen erteilt.

Diese wurden entsprechend bei der Planung berücksichtigt.

 

Der gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ wurde am 15.09.2021 im „LokalFUCHS“ bekannt gemacht. Der Entwurf zum Bebauungsplan B1-2017 „Industrie- und Gewerbegebiet Bluthsluster-, Industrie- und Werkstraße“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen hat vom 23.09.2021 bis einschließlich 26.10.2021 öffentlich ausgelegen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 27.09.2021 zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 29.10.2021 aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung wurden von der Öffentlichkeit keine Hinweise, Anregungen und Bedenken zur Planung vorgebracht.

 

Die eingegangen Anregungen, Hinweise und Auflagen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, sowie die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Der Abwägungsvorschlag zu Nr. 24.2 (Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde) beinhaltet noch Auflagen, welche bis zur Genehmigung des Bebauungsplanes durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald abgeschlossen und nachgewiesen werden müssen.

Voraussetzung zur Einreichung des Genehmigungsantrages ist der Abschluss und Nachweis der noch fehlenden Auflagen.  

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 keine

 

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Anlagen:

      Abwägungsunterlagen

      Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-11-25 Übersicht TÖB-Beteiligung - 25-10-2021_Gesamt (9063 KB)      
Anlage 2 2 2021-11-26 Liste der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden (186 KB)