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Auszug - Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
2021/FB1/564 Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum              REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.

2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan               1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen, zu beteiligen.

4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

1