Drucksache - 2021/FB1/564  

Betreff: Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"
hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:1. Michael Galander
2. Bürgermeister
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Bearbeiter/-in: Wussow, Heike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
07.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
25.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam an Verwaltung zurück verwiesen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B1-2020-Begründung-Entwurf-November-2021  
B1-2020-Plan_Plan-Entwurf- November-2021  
Anlage 1-AFB EKZ_Anklam_11_11_2021 (1)  
Anlage 2-AFB EKZ_Anklam_11_11_2021 Fledermäuse  
Anlage 3 VUS_210902  
Anlage 3_Blatt 1_Sichtfeld 50km_h-min  
Anlage 3_Blatt 2_Sichtfeld 30km_h-min  
Anlage 3_Blatt 3_Schleppkurve KVP Plangebiet-Demminer Straße Stadt-min  
Anlage 3_Blatt 4_Schleppkurve KVP Leipziger Allee-Plangebiet  
Anlage 3_Blatt 5_Schleppkurve Plangebiet-Leipziger Allee West  
Anlage 3_Blatt 6_Schleppkurve Leipziger Allee Ost-Plangebiet  
Anlage 3_Blatt 7_Schleppkurve Leipziger Allee West-Plangebiet  
Anlage4-210701_Schallimmissionsprognose-REWE-Anklam-ANLAGEN  
Anlage4-210701_Schallimmissionsprognose-REWE-Anklam-Text  

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung billigt den Entwurf zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum              REM Anklam“ sowie dessen Begründung mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.

2. Der Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ sowie dessen Begründung              mit Anlagen sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs.2 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1 und                             § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1              i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 und § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan               1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“, einschließlich dessen Begründung mit Anlagen,              zu beteiligen.

4. Die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“                            und dessen Begründung mit Anlagen ist ortsüblich bekanntzumachen. 

 

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Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-2020 „Einkaufszentrum REM Anklam“ gefasst.

 

Laut Antragstellung ist die Errichtung eines großen Verbrauchermarktes mit integriertem Bäcker mit Café und eines Fachmarktes geplant. Ziel ist die Verbesserung der räumlich strukturellen Angebotssituation der Versorgung mit Lebensmittel zur Nahversorgung im näheren Umfeld des Standortes Leipziger Allee/Demminer Straße und für den gesamten Einzugsbereich des Mittelzentrums Anklams.

 

Das Plangebiet befindet sich auf der  verkehrlich erschlossenen, ehemals industriell von der Waagenbau Anklam GmbH und einem Wohnhaus genutzten, bebauten Fläche im Innenbereich der Stadt Anklam (Leipziger Allee 28 und 29). Durch den Bebauungsplan soll die Wiedernutzbarmachung dieser Fläche planerisch vorbereitet werden.

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Anklam stellt die Flächen als gemischte Bauflächen dar.

Auf Grund der geplanten Größe des Marktes mit 1.920 m² Verkaufsfläche überschreitet dieser die Schwelle zur Großflächigkeit, die bei 800 m² liegt und ist damit innerhalb der dargestellten gemischten Baufläche nicht zulässig.

 

Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung des Innenbereiches dient und die Größe der Grundfläche des Planes entsprechend § 19 Abs. 2 BauNVO weniger als 20.000 m² beträgt, wird das Verfahren des Bebauungsplanes gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

Entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Durch ein Planungsbüro sind die Unterlagen zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erarbeitet worden.

 

Mit dem zu fassenden Beschluss für die Billigung und Auslegung der Planungsunterlagen wird das Bauleitplanverfahren fortgeführt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

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Anlagen:

 

      B1-2020 Begründung Entwurf

      B1-2020 Satzung Entwurf

      Artenschutzfachbeitrag – Anlage 1

      Fachbeitrag Fledermäuse – Anlage 2

      Verkehrstechnische Untersuchung mit Anlagen zu den Sichtfeldern und Schleppkurven – Anlage 3, Blatt 1-7

      Schallimmissionsprognose – Anlage 4, Planzeichnung und Text

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B1-2020-Begründung-Entwurf-November-2021 (1138 KB)      
Anlage 2 2 B1-2020-Plan_Plan-Entwurf- November-2021 (747 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1-AFB EKZ_Anklam_11_11_2021 (1) (2013 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 2-AFB EKZ_Anklam_11_11_2021 Fledermäuse (8405 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 3 VUS_210902 (2042 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 3_Blatt 1_Sichtfeld 50km_h-min (3747 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 3_Blatt 2_Sichtfeld 30km_h-min (3754 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 3_Blatt 3_Schleppkurve KVP Plangebiet-Demminer Straße Stadt-min (3718 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 3_Blatt 4_Schleppkurve KVP Leipziger Allee-Plangebiet (4699 KB)      
Anlage 10 10 Anlage 3_Blatt 5_Schleppkurve Plangebiet-Leipziger Allee West (4699 KB)      
Anlage 11 11 Anlage 3_Blatt 6_Schleppkurve Leipziger Allee Ost-Plangebiet (4700 KB)      
Anlage 12 12 Anlage 3_Blatt 7_Schleppkurve Leipziger Allee West-Plangebiet (5599 KB)      
Anlage 13 13 Anlage4-210701_Schallimmissionsprognose-REWE-Anklam-ANLAGEN (607 KB)      
Anlage 14 14 Anlage4-210701_Schallimmissionsprognose-REWE-Anklam-Text (391 KB)      
Stammbaum:
2021/FB1/564   Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement   Beschlussvorlage
2021/FB1/564-001   Antrag der IfA zum Bebauungsplan 1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam"   Fraktion IfA   Antrag